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Zulassung von Fahrradständern in dem Bereich der City
Antrag
der Bezirksrat möge beschließen:
Den Rat der Landeshauptstadt Hannover aufzufordern, dass in dem Entwurf zur Sondernutzungssatzung vorgesehene Verbot der Aufstellung von Fahrradsständern im Bereich der Zone I (Innenstadt Hannover) nicht einzuführen.
Begründung
Fahrradständer vor Geschäften müssen auch in Zone I regelmäßig zulässig sein, wenn die Landeshauptstadt Hannover ihrem Anspruch als fahrradfreundliche Stadt gerecht werden will. Es reicht nicht aus, Fahrradfahrer auf die „öffentlichen“ Abstellmöglichkeiten in der Innenstadt zu verweisen bzw. Fahrradständer nur in der Zone II zu erlauben. Gerade Bürgerinnen und Bürger aus Linden – Limmer sind verhältnismäßig stark mit dem Fahrrad unterwegs und würden hier in besonderer Weise benachteiligt werden, wenn Sie keine geeigneten Abstellmöglichkeiten für ihre Fahrräder in der Innenstadt von Hannover finden können.