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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Ludewig
Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NG0) in Verbindung mit
§ 55 b Abs. 1 NGO festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Ludewig die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Statbezirksrat Ricklingen gem. § 37 Abs. 1 Ziff. 1 NGO zum 29.2.2008 vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
entfällt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 0,00 € | |
Kosten entstehen keine.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Ludewig hat mit Datum vom 28.2.2008 mitgeteilt, dass er sein Bezirksratsmandat aus privaten Gründen zum 29.2.2008 niederlegt. Der Bezirksrat hat nach den Bestimmungen des § 37 Abs. 2 NGO das Vorliegen der Voraussetzungen für den Sitzverlust festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.3 -09
Hannover / 04.03.2008