Drucksache Nr. 15-0586/2008:
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Ludewig

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Ricklingen
 
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15-0586/2008
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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Ludewig

Antrag,

gemäß § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NG0) in Verbindung mit
§ 55 b Abs. 1 NGO festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Ludewig die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Statbezirksrat Ricklingen gem. § 37 Abs. 1 Ziff. 1 NGO zum 29.2.2008 vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

entfällt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 
Kosten entstehen keine.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Ludewig hat mit Datum vom 28.2.2008 mitgeteilt, dass er sein Bezirksratsmandat aus privaten Gründen zum 29.2.2008 niederlegt. Der Bezirksrat hat nach den Bestimmungen des § 37 Abs. 2 NGO das Vorliegen der Voraussetzungen für den Sitzverlust festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.3 -09
Hannover / 04.03.2008