Anfrage Nr. 15-0582/2019:
Auswirkungen der Stadtbahnverlängerung nach Hemmingen auf das denkmalgeschützte Haus an der Göttinger Chaussee 246 A

Inhalt der Drucksache:

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Auswirkungen der Stadtbahnverlängerung nach Hemmingen auf das denkmalgeschützte Haus an der Göttinger Chaussee 246 A

Die Vorbereitungsarbeiten zur verkehrs- und umweltpolitisch sinnvollen Stadtbahnverlängerung nach Hemmingen führen für Grundstücksbesitzer teilweise zu erheblichen Einschränkungen. Im Fall des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes an der Göttinger Chaussee 246 A sind mittlerweile wohl gravierende Schäden entstanden – Medienberichten zufolge hat u.a. ein unabhängiger Gutachter bereits in mindestens vier Vor-Ort-Terminen die Schadensentwicklung dokumentiert.

Die Besitzerin, die in den vergangenen Jahren unter Auflagen des Denkmalschutzes eine namhafte sechsstellige Euro-Summe in das Haus und dessen Sanierung investieren musste, befürchtet mittlerweile den Einsturz ihres Objektes. Demgegenüber sieht die Infrastrukturgesellschaft der Region Hannover (infra) alles weitgehend im Lot.

Zudem wurde mutmaßlich schon im Jahr 2016 ein Schadstoffgutachten erstellt und im Zusammenhang wurden Bodenproben genommen. Dem Vernehmen nach wurde jetzt ein neues Schadstoffgutachten in Auftrag gegeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wer ist bei den Baumaßnahmen federführend, wer juristisch verantwortlich und inwieweit ist der Denkmalschutz eingebunden?

2. Wo befinden sich die Bodenproben und das Schadstoffgutachten, das mutmaßlich 2016 erstellt wurde, und ist in jüngerer Zeit ein neues Schadstoffgutachten in Auftrag gegeben worden (und wenn Ja, von wem und warum)?

3. Welche Folgewirkungen hat es, wenn eine Verwaltung Zusagen gibt, von denen der Bauträger bzw. Baufirmen aber nichts wissen bzw. diese Zusagen nicht beachten?