Drucksache Nr. 15-0581/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Parkplätze der Polizei in der Wunstorfer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.03.2015
TOP 9.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0581/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Parkplätze der Polizei in der Wunstorfer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.03.2015
TOP 9.4.1.

Durch den geplanten Umbau der Wunstorfer Straße entfallen mehr als 20 Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Vor dem Verwaltungsgebäude an der Wunstorfer Straße, in dem sich die Polizeiinspektion West befindet, ist ein Streifen des öffentlichen Straßenraums für ca. 5 – 6 Polizeifahrzeuge durch entsprechende Beschilderung reserviert. Sie fehlen als Parkplätze für Besucher und Kunden in der Wunstorfer Straße.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Parkplätze des öffentlichen Straßenraums für die Bedürfnisse einer angrenzenden Gebäudenutzung reserviert?
2. Warum werden die Polizeifahrzeuge nicht auf den Stellplätzen abgestellt, die für das Verwaltungsgebäude nachgewiesen werden mussten, in dem sich die Polizeiinspektion West befindet?

Antwort

Zu 1.:
Die Rechtsgrundlage zur Einrichtung der zugeordneten Polizeistellplätze ist in § 42
Absatz 2 StVO zu finden, in dem nach Abschnitt 3 „Parken“ durch Zusatzzeichen zu VZ
314 die Parkerlaubnis u.a. nach Fahrzeugarten beschränkt sein kann. Vergleichbare
Regelungen für „Polizeieinsatzfahrzeuge“ finden sich bei nahezu allen
Polizeidienststellen.
Gegenüber den hier vorhandenen ca. 10 Stellplätzen waren am alten Standort Gartenallee ca 7 genehmigt, zuzüglich je einem an den inzwischen aufgegebenen Außenstellen Ahlem und Badenstedt.

Zu 2.:
Im Bestand der Polizeiinspektion West befinden sich zurzeit 40 Polizeifahrzeuge.
In der Tiefgarage hinter dem Gebäude sind für die PI West 30 Stellplätze zur Verfügung gestellt worden. Um unbefugten Zutritt auszuschließen, ist dieser Bereich mittels eines elektrischen Schiebetores gesichert. Die weiteren zehn Stellplätze, die sich auf der Wunstorfer Str. und Zur Schwanenburg verteilen sind für Polizeifahrzeuge reserviert, die für den Soforteinsatz genutzt werden. Da ständig gewährleistet sein muss, dass diese Fahrzeuge innerhalb kürzester Zeit besetzt werden können, ist es zum einen erforderlich, dass sie sich in unmittelbarer Nähe der Wache befinden und zum anderen nicht durch Tore oder Schranken behindert werden.