Drucksache Nr. 15-0580/2015:
Grunderneuerung der Güntherstraße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
 
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15-0580/2015
1
 

Grunderneuerung der Güntherstraße

Antrag,

der Grunderneuerung der Güntherstraße zwischen abknickender Güntherstraße und Vierthalerweg, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H. von 150.000 € und dem Baubeginn zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 Abs. 1 Nr. 2d der Hauptsatzung



Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt

Investitionsmaßnahme 54101903
Bezeichnung Gemeindestraßen gem. Beitragssatzung

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2015 durch Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101.903
Gemeindestraßen / Güntherstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 112.500,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 150.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -37.500,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 2.813,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 27.086,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 3.750,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 938,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.875,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 52.099,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -25.013,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -26.888,00 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Güntherstraße wird als Anliegerstraße eingestuft.

Auszahlungen

In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 10.500 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung Hannover abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Hannover Berücksichtigung. Die Straße wird als Anliegerstraße eingestuft. Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden.

Auflösung Sonderposten

Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre).

Abschreibungen

Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre).



Außerplanmäßige Abschreibung und Auflösung von Sonderposten

Außerplanmäßige Abschreibung des Restbuchwertes der bestehenden Straße.
Außerplanmäßige Auflösung des bestehenden Sonderpostens.

Zinsen

Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5% auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Güntherstraße in dem angegebenen Bereich erschließt die in den letzten Jahren neu entstandenen Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage parallel zum Rudolf-von-Bennigsen-Ufer. Die Straße weist infolge der Bautätigkeiten erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich ihres Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Die Straße kann ihre Funktion derzeit nicht erfüllen.
Der Oberbau der Güntherstraße besteht auf einer Länge von ca. 80 m aus einer ca. 6 m breiten mit Kopfsteinpflaster befestigten Fläche. Ab dem Eingang zu Haus Nr. 43 D bis zum Anschluss Vierthaler Weg hat die Straße einen unzureichenden Unterbau und ist nur mit einer dünnen bituminösen Deckschicht versehen. In diesem Bereich ist beidseitig keine Nebenanlage vorhanden.
Im Einmündungsbereich zur abknickenden Güntherstraße gibt es auf der Westseite einen neu hergestellten Gehweg, dieser wird von dem Vorhaben nicht berührt.
Auf der Ostseite ist der Gehweg mit Mosaikpflaster befestigt. Die Überfahrten zu den Garagen sind bisher nicht angelegt. Teilflächen, die durch Leitungsbau betroffen waren, wurden bituminös wieder verschlossen.
Die gesamte Oberfläche weist Substanzverluste, Risse, Abplatzungen und Verdrückungen auf. Insgesamt sind die Oberflächenbefestigung und der Unterbau abgängig. Die Verkehrssicherheit kann deshalb mittelfristig nicht mehr gewährleistet werden.

Aufgrund des insgesamt schlechten Zustandes der Straße ist eine Reparatur mit wirtschaftlichen Mitteln nicht mehr möglich. Es ist deshalb eine grundlegende Erneuerung erforderlich, um die Straße den heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.
2. Beschreibung des Vorhabens

Nach mehrfachen umfangreichen Anliegerbeteiligungen sind die nachfolgend genannten unterschiedlichen Befestigungen favorisiert worden. Im Bereich der abknickenden Güntherstraße soll das bisher vorhandene Natursteinpflaster auf einer Länge von ca. 50 m wieder verwendet werden. Soweit nötig erfolgt eine Ergänzung des Pflastermaterials. Weitergehend erhält die Straße auf rund 37 m eine bituminöse Befestigung mit 1 m breiten beidseitigen Natursteingossen. Anschließend wird ein Teil auf einer Länge von rund 33 m verkehrsberuhigt als Mischverkehrsfläche ausgebaut. In diesem Bereich werden zwei Stellplätze mit andersfarbigem Pflaster belegt. Der Anschluss an den Vierthaler Weg erfolgt als 3,5 m breite bituminös befestigte Gehwegfläche mit einseitiger 1 m breiter Natursteingosse auf einer Länge von ca. 28 m. In diesem Bereich ist ein Befahren mit Kfz nicht vorgesehen. Es werden Poller angeordnet, die ein Befahren verhindern. Dieser Weg dient als Verbindungsweg zum Geh- und Radweg Vierthaler Weg.
Die Aufteilung des Straßenraumes der Güntherstraße bleibt im Wesentlichen erhalten. Insgesamt wird der Ausbau jedoch mit geringeren Fahrbahnbreiten gestaltet. Die im östlichen Bereich der Straße vorhandene Nebenanlage wird den neuen Anforderungen angepasst. Die Gehwegfläche wird mittels Hochbord von der Fahrbahn abgesetzt und an den bereits vorhandenen, mit Betonsteinplatten befestigten Gehweg angeschlossen. Die Gehwegfläche erhält einen neuen Unterbau und die Überfahrten werden hergestellt. In diesem Bereich werden zwei neue Bäume gepflanzt. Die beiden Bäume erhalten zur Förderung ihrer Entwicklung einen ausreichend großen, durchwurzelungsfähigen Raum, ohne Oberflächenversiegelung. Im weiteren Verlauf soll die vorhandene Grünfläche erhalten bleiben. Zugunsten der vorhandenen Bäume wird in Teilen die Fahrbahnbreite bis auf
4,50 m eingeschränkt.
Die neu hergestellte westliche Nebenanlage gehört nicht zum Umfang der Maßnahme; sie bleibt erhalten und wird an den zukünftigen verkehrsberuhigten Bereich angeschlossen.
Die Zufahrt zu Haus Nr. 43 B wird so ausgebaut, dass diese gleichzeitig als Wendefläche dienen kann. In einem etwa 10 m langen Teilstück wird die Fahrbahn so eingeschränkt, dass für die vorhandenen Bäume genügend Wurzelraum zur Verfügung steht. Daran anschließend befindet sich die Überfahrt zur Tiefgarage Haus Nr. 43 C. Auch diese Überfahrt dient gleichzeitig als Wendefläche.
Weitere Baumpflanzungen sind aufgrund der geringen Fahrbahnbreite, der Leitungen im Untergrund und der bereits vorhandenen alten Gehölze nur im südöstlichen Teil der Nebenanlage möglich. Die Leuchtenstandorte werden im Wesentlichen beibehalten und den neuen Gegebenheiten angepasst.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse, da keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Die Erneuerung der Straße trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken.
Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit / Bauablauf

Es ist geplant, die Baumaßnahme im Sommer 2015 zu beginnen.
66.21 
Hannover / 24.02.2015