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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bahnhof Bismarckstraße, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 15.03.2023
TOP 8.4.1.
Der Bahnhof Bismarckstraße ist stark frequentiert von Nutzern des Nahverkehrs, besonders auch von Radfahrern, die ihre Fahrräder dort abstellen.
Seit längerer Zeit wurde von uns beobachtet, dass die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder nicht ausreichen, die vorhandenen Fahrradbügel sind komplett belegt. Unter der Brücke sind die Bereiche durch Taubenkot sehr verdreckt. Vor dem Restaurant Kale gibt es weitere Abstellbügel, die meistens voll belegt sind.
Zum Abstellen und Anschließen der Fahrräder wird improvisiert, viele werden in Bereichen außerhalb der Brücke abgestellt, z.B. an Laternenpfählen und Straßenschildern angeschlossen.
Bei einigen Fahrrädern unter der Brücke kann man davon ausgehen, dass sie seit längerer Zeit nicht mehr genutzt werden. Meldungen über die Müllmeldeapp “Hannover sauber” haben bis jetzt noch nicht zum Entfernen dieser Räder geführt, aktuell (26.2.23) ist nur ein einziges Rad entsprechend gekennzeichnet (Frist zur Entfernung des Rads bis 9.3.23).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist AHA in diesem Bereich für die Reinigung und Kontrolle zuständig? Wenn nicht, wer ist zuständig?
2. Werden die Kontrollen routinemäßig durchgeführt, wenn ja, wie oft? Wie viele Räder wurden in welchen Zeiträumen entfernt?
3. Gibt es Planungen, die Situation zu verbessern, bevor die Brücke saniert wird?
Die Verwaltung bzw. der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Bereich vor dem Bahnhof Bismarckstraße und die Unterführung ist Fläche der Stadt Hannover, Fachbereich Tiefbau (66). Aha ist mit der Reinigung der Flächen des Fachbereichs 66 beauftragt. In diesem Zusammenhang kümmert aha sich auch um Schrottfahrräder auf öffentlichen Flächen.
Die Reinigung der Fläche ist von aha wiederum an einen Drittanbieter vergeben, der einmal wöchentlich eine Reinigung vor Ort durchführt. Dabei wird auch versucht, den Taubenkot so gut wie möglich zu entfernen. Der in der Unterführung befindliche Abfallbehälter wird ebenfalls von dem beauftragten Drittanbieter geleert.
Zu Frage 2 :
Für die Beseitigung von Schrottfahrrädern aus dem öffentlichen Straßenraum gibt es kaum konkrete rechtliche Regelung. Es gilt, dass nur solche Fahrräder beseitigt werden können, welche offensichtlich als Schrott somit Abfall angesehen werden. Das heißt wenn der Eigentümer in der Absicht auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt, weil sie Abfall ist. Das ist immer dann zu vermuten, wenn das Fahrrad in dem Sinne schrottreif ist, dass es nur mit erheblichem Aufwand wieder entsprechend seiner Bestimmung genutzt werden kann.
Bei unseren Kontrollen werden die Fahrräder auf ihren Zustand hin überprüft. Stark beschädigte Fahrräder oder solche, die offensichtlich sehr lange Zeit ungenutzt dort stehen und dadurch bereits dem Verfall preisgegeben wurden, werden durch die Abfallfahndung dokumentiert. Festgehalten werden die Örtlichkeit, Hinweisgeber, Marke, Rahmengestell-Nummer, Farbe und der Zustand des Fahrrads u. a. durch Fotodokumentation.
Die entsprechenden Fahrräder werden mit einem Aufkleber versehen, der den*die jeweilige*n Eigentümer*in auffordert, es innerhalb einer Frist von vier Wochen aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.
Befindet sich das Fahrrad nach Ablauf der Frist unverändert vor Ort und hat sich der*die Eigentümer*in nicht mit uns in Verbindung gesetzt, wird es durch aha entfernt und verschrottet.
Am Bahnhof Bismarckstraße finden regelmäßig Kontrollen im Hinblick auf Schrottfahrräder statt. In der Regel werden je Kontrolle ca. 5-6 Fahrräder mit einer Aufforderung zur Entfernung aus dem öffentlichen Verkehrsraum durch den*die Eigentümer*innen versehen.
Es mag den Anschein erwecken, dass mit häufigeren Kontrollen mehr Fahrräder entfernt werden könnten. Die Abfallfahnder wissen aus Erfahrung, dass das nicht der Fall ist. Denn wie bereits beschrieben kann nicht nur an dem optischen Zustand (durch Taubenkot verschmutzt, teilweise verrostet usw.) festgemacht werden, ob ein Fahrrad Schrott ist. Wenn ein Fahrrad noch fahrtauglich ist oder lediglich kleinere Beschädigungen (platter Reifen, fehlender Sattel usw.) aufweist, kann es nicht als Abfall entsorgt werden.
Zu Frage 3.
Wie oben ausgeführt, wird aha im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten regelmäßig tätig. Auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Sinne der Abfallentsorgung können wir hier keine weiteren Verbesserungen herbeiführen.