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Begründete Verwaltungsantworten
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, durch Dienstanweisung oder personelle Umbesetzung sicherzustellen, daß Anfragen des Stadtbezirksrates nach Gründen für Verwaltungshandeln sachlich nachvollziehbar und wahr beantwortet werden. Darüber hinaus bittet der Stadtbezirksrat den Oberbürgermeister, den Bezirksratsmitgliedern lesbare Planungsunterlagen zur Beratung vor den Beschlüssen zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Es ist für Hannover eine Schande, wenn die Verwaltung auf die Frage, welche lesbaren Angaben die Planungsunterlagen des Bezirksrates zur Bauhöhe der Aufpflasterung Augustinerweg machten, meint, sie könne wegen der Größe der Pläne keine lesbaren Unterlagen zur Verfügung stellen. Sie kann und sie muß!
Dem Stadtbezirksrat ist wiederholt, in jüngster Vergangenheit sich häufend, auf die Frage nach dem Grund für eine Maßnahme von der Stadtverwaltung geantwortet worden, das sei in Hannover so üblich. Diese Antwort verweigert den rechtfertigenden, nachvollziehbaren Grund und verschleiert die Verantwortung für willkürliche Maßnahmen. So wurde auf die Frage, ob man bei Verkehrsinseln nicht wie in der Region abgerundete Randsteine verwenden solle, lapidar geantwortet, das sei in Hannover nicht üblich. Ein nachvollziehbarer Grund wurde nicht genannt, obwohl der Fragesteller darauf hinwies, daß runde Kanten bei Bagatellunfällen die Schäden geringer halten.
Auf die Frage, warum die Aufpflasterung am Augustinerweg 10 cm hoch sei, wurde behauptet, dies sei Hannoverscher Standard, obwohl die Frage auf den Orchideenweg hinwies, bei dem die Aufpflasterung vor zehn Jahren erträglich angelegt worden ist. Was es rechtfertigt, Aufpflasterungen mehrfach höher zu bauen als noch vor wenigen Jahren, wurde trotz drängender Frage nicht beantwortet. Statt dessen wurde wahrheitswidrig der Verlauf der Stadtgrenze als Grund dafür genannt, warum an der Großen Pranke keine vergleichbare Schikane gebaut worden ist.
Ebenso ortsunkundig ist die Verwaltungsbehauptung, daß sich wegen des angrenzenden Landschaftschutzgebietes von der stadtauswärtigen Bushaltestelle Friedhof Marienwerder kein Fußweg zurück zum Friedhof anlegen ließe: Unbestreitbar, für jeden Bürger sichtbar, hat der Randstreifen die erforderliche Breite. Er könnte sogar im derzeitigen Zustand als Fußweg genutzt werden, wenn nicht zwischen den nun gepflasterten Zuwegen zur Klosterschenke (deren Pflasterung das Landschaftsschutzgebiet wohl nicht betrifft) zwei kurze Teilstücke, die früher begehbar waren und begangen wurden, absichtsvoll unbegehbar gemacht worden wären.