Drucksache Nr. 15-0574/2011 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällungen und Pflegemaßnahmen im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.03.2011
TOP 9.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0574/2011 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällungen und Pflegemaßnahmen im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.03.2011
TOP 9.1.2.

- In der Wilhelm-Bluhm-Straße / Ecke Brackebuschstr. wurde unlängst ein Straßenbaum gefällt. – Anwohnerinnen haben auf Nachfragen keine Antwort für den Grund erhalten und möchten auch erfahren, wann eine Ersatzpflanzung vorgenommen wird.
- Am Leineufer (u. a. Höhe Ungerstr.) wurde mehrere sehr alte und große Bäume ohne erkennbaren Grund gefällt. – Arbeiter gaben als Grund „Holzbewirtschaftung“ an.
- Die Nebenanlagen des Bahnkörpers der Hafenbahn zwischen der Konkordiastraße und der Bardowicker wurden mit schwerem Gerät befahren und die Vegetation massiv „niedriggeschnitten“ (wie sich Arbeiter gegenüber Anwohners ausdrückten).
(Mit den Drucksachen 15-0008-2007 N1 S1, S2 & S3 wurde dem Bezirksrat ein Konzept zur Pflege des „Grünstreifen mit Gleistrasse zwischen Bardowicker Str. und Dieckbornstr.“, der sogenannten Hafenbahn vorgelegt.
Hier wird festgestellt: „Der Grünzug ... ist aufgrund seines wildwüchsigen Charakters und seiner Artenvielfalt (Pflanzen und Tiere) als ökologisch wertvoll zu betrachten. Er dient als Lebensraum schützenswerter Vögel und Säugetiere. Außerdem trägt er zur Verbesserung des Mikroklimas bei und wirkt als „grüne Lunge“ für den eng besiedelten Stadtteil Linden. ... Diese Idylle und den naturnahen Zustand gilt es zu erhalten und eine weitere Zweckentfremdung ... zu verhindern.“)
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche (Straßen)bäume wurden im Stadtbezirk wann und aus welchem Grund gefällt und wann sind wo Ersatzpflanzungen geplant?
2. Wurde bei der Pflege des Bahnkörpers der Hafenbahn das für dieses Gebiet entwickelte Pflegekonzept berücksichtigt, oder warum nicht?
3. Ist dem zuständigen Fachbereich die Wichtigkeit des innerstädtischen Grüns in Linden für die BewohnerInnen bekannt und wie erklären sich die von zahlreichen BeschwerdeführerInnen bemängelten regiden Grünschnitte, die kein Konzept erkennen lassen?

Antwort

Zu 1.:

Standort: Anzahl: Baumart: KatasterNr.: Ersatzpflanzung: Umfang:
(1m Höhe)
Stärkestraße
1
Schwedische Mehlbeere, Sorbus intermedia
012
abgestorben, Ersatz mit Sorbus torminalis (Elsbeere)
118
Kaplanstraße
1
Mehlbeere, Sorbus aria 'Majestica'
16
abgestorben, Ersatz mit Sorbus torminalis (Elsbeere)
115
Wilhelm-Bluhm-
Straße
1
Robinie, Robinia pseudoacacia
001.02
Bruchgefahr, Eschenbaumschwamm, kein Ersatz da Standort beengt
193
Küchengartenplatz
1
Ahorn, Acer platanoides
26
absterbend, Ersatz mit Acer rubrum "Scanlon"
145
Nedderfeldstraße
1
Robinie, Robinia pseudoacacia
06
Stammanlauf morsch, Schwefelporling, Bruchgefahr, Ersatz mit Robinie
162
Weckenstraße
1
Robinie, Robinia pseudoacacia
11
Stammanlauf morsch, Schwefelporling, Bruchgefahr, Ersatz mit Robinie
145
Am Lindener Berg
1
Robinie, Robinia pseudoacacia
15,27,28
Stammanlauf morsch, Bruchgefahr, kein Ersatz, da Standort beengt
190
Deisterkreisel
1
Hybridpappel, Populus x canadensis
65
Stamm ausgemorscht, Bruchgefahr, Ersatz mit Linde


Die beiden Pappeln in der Grünfläche am Leineufer (Höhe Ungerstraße) wurden aus Verkehrssicherheitsgründen gefällt, da die Kronenäste stark bruchgefährdet waren. Häufige Ausbrüche großer Kronenäste im Sommer mit Sachschäden an den angrenzenden Baulichkeiten sowie der generellen Gefahr von Personenschäden gaben den Anlass für diese Verkehrssicherungsmaßnahme. Als Ersatz für diese Pappeln sowie die sonstigen nicht am Standort ergänzten Bäume wurden längs der Leine gebietsheimische und standortangepasste Gehölze wie Esche, Eiche, echte Schwarzpappel und Silberweide angepflanzt.

Zu 2.:
Die Kritik an Art und Umfang der Ausführung des Rückschnittes im Bereich der Hafenbahn / Rampenstraße ist berechtigt. Hier wird derzeit verwaltungsintern geprüft, inwieweit ggf. auch Verstöße gegen die Baumschutzsatzung erfolgt und als solche zu ahnden sind bzw. möglicherweise Regressansprüche geltend gemacht werden können. Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren. Deshalb kann die Verwaltung keine detaillierte Auskunft erteilen.

Zu 3.:
Die Bedeutung des innerstädtischen Grüns ist der Verwaltung generell bewusst; sie findet ihren Ausdruck in planerischen Verfahren (Bebauungsplanaufstellung, Landschafts- und Freiraumplanung), im Rahmen von Maßnahmen zur gärtnerischen Gestaltung und Grünflächenpflege sowie beim Baumschutz. Pflegemaßnahmen sowie Fällungen, die der Verkehrssicherheit dienen, sind im besiedelten Bereich nicht zu vermeiden.