Anfrage Nr. 15-0568/2023:
Entsiegelung im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Entsiegelung im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Die fortschreitende Klimaerhitzung stellt den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide vor große Herausforderungen. Um die Lebensqualität für seine Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort zu erhalten, sind umfassende Maßnahmen zur Klimaanpassung zwingend erforderlich. Besonders wichtig ist hier die Entsiegelung und Begrünung von Flächen. Denn im Gegensatz zu vollversiegelten Oberflächen kann auf un- oder teilversiegelten Flächen Regenwasser versickern und im Boden gespeichert werden. Außerdem kühlen begrünte Flächen die Umgebung anstatt sie zusätzlich aufzuheizen. Dies ist insbesondere mit Blick auf zukünftige Hitzeperioden von hohem Wert für die Bevölkerung

Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide gibt es bedauerlicherweise immer noch zu viele versiegelte Flächen, darunter auch städtische Flächen verschiedenster Größen. Hier ist es daher dringend erforderlich, dass auch die Landeshauptstadt die Möglichkeiten (weiter) nutzt, um diese, ihre Flächen zu entsiegeln. In diesem Zusammenhang werden die kürzlich beschlossenen Anträge seitens des Rates der Stadt begrüßt, mehr Mittel in 2023 und 2024 für das Programm "Minimierung der Folgen der Klimaerwärmung" und das Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Flächen in Ansatz zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. In welcher Form verfolgt die Landeshauptstadt Hannover die Entsieglung eigener Flächen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide?

2. Welches sind die Mindestanforderungen an städtischen Flächen, damit diese einer Entsieglung zugeführt werden können und wie könnten der Verwaltung solche Flächen am effizientesten gemeldet werden?

3. Gibt es Unterstützungsangebote bzw. Förderungen für die (Voll- und Teil-) Entsieglung privater Flächen?