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Umgestaltung Herrenhäuser Markt / Zuständigkeit des Bezirksrats
Der Antrag des Bezirksrats, einen dritten Bauabschnitt auf dem Herrenhäuser Markt zu bilden und das Kopfsteinpflaster der Parkfläche neu zu gestalten sowie eine Veränderung der hochgelegten Baumscheiben zu prüfen, wurde seitens der Verwaltung abgelehnt (Drucksache-Nr.: 15-0074/2009 N1 S1). Gemäß der Satzung des Rates der Landeshauptstadt Hannover ist der Bezirksrat jedoch sowohl für Marktflächen zuständig als auch für die Verschönerung des Landschaftsbildes. Außerdem geht die Verwaltung in ihrer Ablehnung auch gar nicht auf die vorgebrachten Argumente des Antrags ein.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wird hier das Entscheidungsrecht des Bezirksrates missachtet?
2. Findet es die Verwaltung logisch begründet, dass zwar eine behindertengerechtere Rampe zum oberen Teil des Marktplatzes hinführt, ältere Personen mit Rollator oder Rollstuhl und Mütter/Väter mit Kinderwagen aber an den Markttagen regelmäßig mit ihren Rädern zwischen den Lücken im Kopfsteinpflaster hängen bleiben (dort stehen nämlich die Marktstände überwiegend)?
3. Ist geplant, am Treppenabgang vom oberen zum unteren Marktbereich noch ein Geländer anzubringen (ist derzeit nicht vorhanden)?