Anfrage Nr. 15-0566/2018:
Kitagebühren

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Kitagebühren

Zum 01. August 2018 hat die neue Landesregierung beschlossen die Gebühren für Kindergärten gänzlich abzuschaffen. Davon wird erfreulicherweise auch eine große Anzahl von jungen Familien in unserem Stadtbezirk profitieren. Dem Vorhaben der Landesregierung steht allerdings über den 01. August 2018 hinaus, weiterhin der Ratsbeschluss (Beschlussdrucksache Nr. 2093/2015) zur Erhöhung der Kita-Gebühren gegenüber. Dieser Ratsbeschluss bleibt für Krippen bestehen. Folglich bleibt auch die neu eingeführte höchste Beitragsstufe 7 erhalten und sorgt nach wie vor bei vielen Eltern, die ihre Kinder in einer Krippe betreuen lassen für ein großes Ärgernis. Diese Beitragsstufe beinhaltet eine drastische Gebührenerhöhung von über 20% gegenüber der bisherigen höchsten Beitragsstufe 9, wobei nicht nur Topverdiener betroffen sind, sondern insbesondere Gering- und Normalverdiener.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist nach dem Beschluss der Landesregierung die Gebühren für Kindergärten zukünftig abzuschaffen von der Verwaltung angedacht, die neu eingeführte Beitragsstufe 7 in dem Sinne zu modifizieren, dass Eltern, die ihre Kinder in einer Krippe betreuen lassen, finanziell entlastet werden?
2. Liegt mittlerweile die Auswertung für das gesamte Stadtgebiet über die Berechnung und Festsetzung der von den Eltern zu leistenden Entgelte vor und wenn ja, warum wurde unser Bezirksrat darüber noch nicht in Kenntnis gesetzt (vgl. unsere Anfrage DS15-2138/2017 vom 13.09.2017 und die Antwort der Verwaltung)?
3. Wir wiederholen einen Teil unserer Fragen an die Verwaltung vom 13.09.2017 und beziehen uns jetzt lediglich auf Eltern, die ihre Kinder in einer Krippe betreuen lassen.
Wie hoch ist der Anteil der im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode wohnhaften Familien, die sich durch die neu eingeführten Beitragsstufen schlechter stellen und dadurch einen höheren monatlichen Elternbeitrag zahlen und wie viele Familien sind davon der höchsten Beitragsstufe 7 zuzurechnen?