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Ehemaliges Brunnenkopp – Gelände am Vinnhorster Weg
Die Stadtverwaltung hat auf dem ehemaligen Brunnenkopp – Gelände am Vinnhorster Weg die Ansiedlung eines Nahversorgers seinerzeit abgelehnt, weil dies nicht in das Nahversorgungskonzept passte und dies, obwohl z.B. Vinnhorst in diesem Bereich noch Kapazitäten frei hätte. Gleichwohl befindet sich auf dem Gelände jetzt eine Ansammlung verschiedenster Verkaufsmöglichkeiten wie ein Gebrauchtwagenmarkt, ein Trödel – und Flohmarkt usw..
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind die derzeitigen Nutzungen auf dem Gelände allesamt baurechtlich zulässig (auch unter dem Aspekt des Brandschutzes)?
2. Inwieweit dürfen die Außenflächen zum Verkauf genutzt werden?
3. Hat die Verwaltung andere Nutzungsideen für das Gelände bzw. gibt es Kontakte zum Eigentümer bzgl. einer langfristigen Nutzung?