Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-0565/2019 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 18.03.2019: Stadtbezirksrat Vahrenwald-List: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
15-0565/2019 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
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Anfragen von Marktbetreibern nach Flächen in diesem Gewerbegebiet dokumentieren, dass es gegenwärtig einen spürbaren Ansiedlungsdruck von Einzelhandel im Plangebiet - in dem bereits ein zentrenrelevanter Elektronikfachmarkt und verschiedene ebenfalls zentrenrelevante Bekleidungsgeschäfte angesiedelt sind - gibt. Eine weitere Umwandlung bzw. Umstrukturierung des Gewerbegebietes Vahrenwalder Straße / Büttnerstraße in einen zentrenrelevanten Einzelhandels- bzw. Fachmarktstandort mit negativen Auswirkungen auf die übrigen Einzelhandelsstandorte im Stadtgebiet gilt es zu vermeiden.
So sieht auch das im Jahr 2011 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Drs. Nr. 0212/2011) für Teile des Gebietes zwischen Büttnerstraße, Vahrenwalder Straße und Mittellandkanal einen Sonderstandort vor. Es gilt das Entwicklungsziel der Bestandssicherung bei gleichzeitiger Verhinderung einer weiteren Ansiedlung bzw. räumlichen Ausdehnung zentrenrelevanter Einzelhändler und der Ausweitung auf weitere zentrenrelevante Sortimente.
Entsprechend soll dieser im Einzelhandelskonzept beschriebene Bereich als Sondergebiet für nicht zentrenrelevanten großflächigen Einzelhandel und Gewerbe ausgewiesen werden. Zentrenrelevanter und nicht zentrenrelevanter, nicht großflächiger Einzelhandel sind dort somit ausgeschlossen.
Im verbleibenden Gewerbegebiet soll Einzelhandel gänzlich ausgeschlossen werden. Zur Sicherung der gewerblichen Strukturen sollen Vergnügungsstätten im kompletten Plangebiet ausgeschlossen werden.