Anfrage Nr. 15-0565/2011:
UNBEBAUTE FLÄCHE

Inhalt der Drucksache:

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UNBEBAUTE FLÄCHE

Östlich des Grundstücks „Westermannweg 40“ befindet sich offensichtlich ein weiteres zur Bebauung vorgesehenes Grundstück. Optisch erweckte diese Fläche mit gleicher Flora und altem, dickstämmigen Baumbestand bisher den Eindruck, als gehöre sie zum Landschaftschutzgebiet, das sich unmittelbar südlich anschließt (Klosterforst Marienwerder).
Das Grundstück wurde ab Mitte Februar 2011 „bereinigt“, d.h.: etwa 6 alte sowie weitere 6 Bäume und Büsche sowie sonstiger Bewuchs wurden beseitigt. Nur am Rand blieben einige alte Bäume stehen.
Nach der Baumschutzsatzung bedarf es der Genehmigung, auf Baugrundstücken Bäume zu fällen und es gibt Auflagen zur Ersatzbepflanzung.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer ist Eigentümer dieser Fläche und für die „Reinigung“ der Fläche von jeglichem Bewuchs verantwortlich?
2. Ist gemäß der Baumschutzsatzung das Fällen mehrerer „geschützter“ Bäume genehmigt und mit welchen Auflagen versehen worden?
3. Sind Landschafts- und Naturschutzbelange, z.B. wegen der Baumart beachtet worden, wenn nein, welche Folgen ergeben sich?