Antrag Nr. 15-0564/2009:
Zugänglichkeit Feuerwehrzufahrt Wendehammer Moosbergstraße

Inhalt der Drucksache:

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Zugänglichkeit Feuerwehrzufahrt Wendehammer Moosbergstraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Zur besseren Zugänglichkeit der Feuerwehrzufahrt in der Moosbergstraße 14 (Wendehammer) wird ein Sägezahn – Kennzeichnung auf die Straße aufgetragen, dass gegenüberliegend nicht geparkt werden darf.

Begründung

Durch die dichte Beparkung und die Enge der Straße ist es derzeit nicht oder nur schwer möglich, mit Feuerwehrfahrzeugen in die Feuerwehrzufahrt der Nr. 14 zu gelangen. Hierfür dürfte auf der gegenüberliegenden Seite der Einfahrt nicht geparkt werden. Dies soll durch die entsprechende Sägezahn – Markierung, die ein Parken dort untersagt - ermöglicht werden.