Drucksache Nr. 15-0561/2026 S1:
ENTSCHEIDUNG zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
Kameras an Müllinseln
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 18.03.2026
TOP 8.2.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0561/2026 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
Kameras an Müllinseln
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 18.03.2026
TOP 8.2.4.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Stadt setzt zur Überwachung von großen „Müllinseln“im Bezirk Kameras ein. Die Daten werden zur Rückverfolgung der Müllsünder eingesetzt.

Entscheidung: Nach Abstimmung der Fachbereiche Öffentliche Ordnung und Tiefbau, sowie Rücksprache mit aha und der Stadt Garbsen zu Erfahrungen mit der dortigen Videoüberwachung kommt die Verwaltung zu der Einschätzung, dass die Installation einer Videoüberwachungsanlage an der Wertstoffinsel in der Alten Stöckener Straße nicht empfohlen wird.

Begründung:
Rechtsgrundlage für die eine mögliche Videoüberwachung ist gem. NPOG § 32 Abs. 3 Nr. 1, dass wiederholt Straftaten oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen wurden und die Beobachtung zur Verhütung entsprechender Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich ist. Dies kann mit den vorliegenden Informationen nicht bestätigt werden. Die genannte Wertstoffinsel, eine von 11 im Stadtbezirk, ist weder beim FB Tiefbau noch Öffentliche Ordnung für besonders erhebliche Vermüllungszustände bekannt. Die Wertstoffinseln werden durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) im Rahmen der turnusmäßigen Straßenreinigung gereinigt, erforderlichenfalls erhöht aha die Intervalle lageangepasst und führt Sonderreinigungen durch.

Im Rahmen der durchzuführenden Verhältnismäßigkeitsprüfung müssten zunächst mildere Maßnahmen geprüft und ggf. auch erfolglos umgesetzt worden sein, wie z.B.
1. Aufstellung zusätzlicher Container
2. Einhausung der Container
3. Versetzung der Container
4. Beschilderung mit Piktogrammen und in verschiedenen Sprachen
5. Beleuchtung
6. Information von Anwohnenden
Ungeachtet der rechtlichen Bedenken hält die Verwaltung eine für Kommunen nur zulässige Echtzeit-Videoüberwachung (eine Speicherung dürfte nicht vorgenommen werden) im Hinblick auf das zu erwartende Kosten-Nutzen-Verhältnis (Personal, Verlagerung bzw. Ablage außerhalb des Erfassungsradius, keine Möglichkeit der Ahndung) und im Hinblick auf die Datenschutzinteressen von unbeteiligten Menschen, die die Wertstoffinsel nur passieren, nicht für gerechtfertigt. Die Wertstoffinsel befindet sich – anders als z. B. in Garbsen - auf einer Fläche zwischen Gehweg und Straße.