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Fahrradverkehr auf der neuen Fußgängerzone Lister Meile
Trotz der neuen Einrichtung des Teilstücks der Lister Meile als Fußgängerzone war weiterhin eine intensive Nutzung dieses Bereichs durch motorisierte Fahrzeuge, Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter festzustellen. Wegen der hohen Kontrolldichte des städtischen Ordnungsdienstes ist es gelungen, Autos weitestgehend aus der Fußgängerzone fernzuhalten. Anders verhält es sich leider bei den Verkehrsmitteln Fahrrad, E-Bike und E-Scooter. Diese befahren die Fußgängerzone nach wie vor in großer Anzahl und sehr häufig mit hoher Geschwindigkeit, sodass Passanten, die die Mitte der Fußgängerzone berechtigterweise nutzen, erheblichen Kollisionsgefahren ausgesetzt sind. Eine nicht unerhebliche Rolle spielen dabei Fahrradlieferdienste, die teilweise ihre Stützpunkte in unmittelbarer Nähe der Lister Meile betreiben. Besonders unübersichtlich stellt sich die Situation dadurch da, dass das Teilstück der Fußgängerzone zwischen Sedanstraße und Wedekindstraße durchgängig für den Fahrradverkehr freigegeben ist.
Wir fragen die Verwaltung:
- Was hindert die Verwaltung daran, die Kontrolldichte auch für diese Verkehrsteilnehmer in gleichem Umfang wie bei motorisierten Verkehrsteilnehmern zu erhöhen?
- Wie geht die Verwaltung in diesem Zusammenhang mit der Empfehlung des 63. Deutschen Verkehrsgerichtstages Ende Januar 2025 in Goslar um, Fußgängerzonen möglichst nicht für andere Verkehrsteilnehmer freizugeben?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, spezielle Maßnahmen gegenüber Fahrradlieferdiensten wegen auch an anderer Stelle zu beobachtender gehäufter Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Regelungen zu ergreifen?