Anfrage Nr. 15-0559/2011:
Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen

Seit dem 26.03.2009 ist auch in Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Darin ist unter anderem in Artikel 24 festgelegt, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom Besuch von Kitas, dem obligatorischen Grundschulunterricht und dem Besuch von weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden dürfen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden zurzeit im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung beschult bzw. werden in Kindertagesstätten (Krabbelgruppen, Kindergärten, Schulhorten) gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut?
2. Welche dieser Einrichtungen sind bereits geeignet oder werden es in den nächsten Jahren sein?
3. Welche Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk sind bereits mit Blindensignalgebern ausgestattet oder werden es in den nächsten Jahren sein?