Drucksache Nr. 15-0557/2011 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zuständigkeiten für Kindertagesstätte Ratswiese „Günther-Randt-Haus“
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.03.2011
TOP 9.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0557/2011 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zuständigkeiten für Kindertagesstätte Ratswiese „Günther-Randt-Haus“
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.03.2011
TOP 9.2.2.

Nachdem im Jahre 2007 ein Außenspielgerät auf dem Gelände der Kita aus Gründen der Verkehrssicherheit abgebaut wurde, wird die Frage der Zuständigkeit für Neubeschaffung und Aufbau eines Ersatzgerätes zwischen den beteiligten Stellen der LHH und der AWO hin und her geschoben. Im Ergebnis haben die Kinder dieser Einrichtung seit vier Jahren eine Außenspielfläche, die sicher nicht den geltenden Standards entspricht.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer ist für die Beschaffung eines Spielgerätes für eine Einrichtung zur Eingliederungshilfe, „Sonderkindergarten“, zuständig?
2. Welche Ausstattungsstandards gelten für Außenspielflächen von Kindergärten?
3. Entspricht die Ausstattung an der Ratswiese diesen Standards?

Antwort

Zu 1.:
Die Stadt Hannover hat der Arbeiterwohlfahrt das Grundstück und das Gebäude
Ratswiese 3 zur Nutzung als Sprachheil- Kindertagsstätte "Günther-Randt-Haus" vermietet. Im Mietvertrag werden hinsichtlich der Erst- und Ersatzbeschaffung von Spielgeräten keine Regelungen getroffen, so dass die Arbeiterwohlfahrt als Mieterin hierfür eine entsprechende Zuständigkeit hat.

Zu 2.:
Die Bemessung von teilstationären Einrichtungen wie dem Günther-Randt-Haus erfolgt nicht nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes sondern gemäß der Verwaltungsparaxis des Landessozialamtes. Danach gibt es keine Vorschriften zur Ausstattung von Außenspielflächen.





Zu 3.:
Da es keine Ausstattungsstandards für teilstationäre Einrichtungen gibt, kann hierzu keine Aussage getroffen werden.