Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Linden-Limmer
Antragsteller(in):
Bezirksratsherr Thomas Ganskow
Bezirksratsherr Thomas Ganskow
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis) |
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Diese befindet sich zu etwa 80 Prozent auf Sondereigentum des
Die Verwaltung bringt mit Drs. 0354/2020 https://e-government.hannover-stadt.de//hhsimwebre.nsf/DS/0354-2020 eine Vorlage ein, die Folgendes vorsieht: Mittels einer persönlichen Dienstbarkeit im Sondereigentum des Mehrheitseigentümers soll die Zugänglichkeit der Durchwegung für mindestens 10 Jahre sichergestellt werden, wie es die Bundesrepublik Deutschland als Drittmittelgeber verlangt.
In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:
2. Wie wird Konflikten zwischen auf dem Ihmeuferweg Radfahrenden und Zufußgehenden Rechnung getragen vor dem Hintergrund, dass mit einer attraktiveren Gestaltung eine Zunahme des Radverkehrs einhergehen wird?
Dieser vertragliche Anspruch besteht zeitlich unbefristet und kann von Seiten der WEG nicht ordentlich gekündigt werden. Der Anspruch gegenüber der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft ist dabei unabhängig vom Kreis der jeweiligen Eigentümer, sondern richtet sich immer an die Gemeinschaft als Ganzes.
Die LHH könnte daher ihren vertraglichen Anspruch auf Zugang zu den Flächen im Gemeinschaftseigentum unabhängig von den konkreten Eigentumsverhältnissen im Ihmezentrum jederzeit gerichtlich durchsetzen, weil der Beschluss der WEG zum Abschluss dieses Vertrages auch für zukünftige Eigentümer verbindlich ist.