Anfrage Nr. 15-0555/2020:
Zugänglichkeit der geplanten Durchwegung im Ihme-Zentrum

Inhalt der Drucksache:

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Zugänglichkeit der geplanten Durchwegung im Ihme-Zentrum

Die Eigentümer im Ihme-Zentrum begrüßen jegliche Art der
Attraktivitätssteigerung ihrer Immobilie und die dafür durch die Stadt Hannover eingebrachten Anstrengungen. Dazu gehört auch die geplante Durchwegung von der Blumenauer Straße zur Ida-Arenhold-Brücke.

Diese befindet sich zu etwa 80 Prozent auf Sondereigentum des


Mehrheitseigentümers, die restlichen rund 20 Prozent sind auf einer zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Fläche.

Die Verwaltung bringt mit Drs. 0354/2020 https://e-government.hannover-stadt.de//hhsimwebre.nsf/DS/0354-2020 eine Vorlage ein, die Folgendes vorsieht: Mittels einer persönlichen Dienstbarkeit im Sondereigentum des Mehrheitseigentümers soll die Zugänglichkeit der Durchwegung für mindestens 10 Jahre sichergestellt werden, wie es die Bundesrepublik Deutschland als Drittmittelgeber verlangt.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:



1. Wie ist die Zugänglichkeit für die restlichen 20 Prozent abgesichert?

2. Wie wird Konflikten zwischen auf dem Ihmeuferweg Radfahrenden und Zufußgehenden Rechnung getragen vor dem Hintergrund, dass mit einer attraktiveren Gestaltung eine Zunahme des Radverkehrs einhergehen wird?