Antrag Nr. 15-0554/2023:
Einrichtung eines Fußgängerüberweges nach §26 StVO im Querungsbereich der GS Brüder-Grimm

Inhalt der Drucksache:

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Einrichtung eines Fußgängerüberweges nach §26 StVO im Querungsbereich der GS Brüder-Grimm

Antrag

Vor der Grundschule Brüder – Grimm wird ein Fußgängerüberweg nach § 26 StVO im bisherigen Querungsbereich vor der Schule eingerichtet, s.Anlage.

Begründung


Die Grundschule Brüder - Grimm liegt in der Constantinstrasse 63, 30177 Hannover und wird von 440 Schülerinnen und Schülern besucht. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler steigt stetig.

Durch die erweiterte Wohnbebauung sowie den zu beobachtenden erhöhten Querungsverkehr von der Podbielskistrasse in das Wohnquartier hinein, kommt es zu einer erhöhten Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg.

Auch die Kinder, die mit dem KFZ zur Schule gebracht werden und an der „Elternhaltestelle“ gegenüber der Schule aussteigen, können über den Fußgängerüberweg gesichert die Schule erreichen.