Antrag Nr. 15-0551/2023:
Erstellung einer Fahrradzone im Bereich Körtingsdorf

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion Natürlich AhBaDa

Inhalt der Drucksache:

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Erstellung einer Fahrradzone im Bereich Körtingsdorf

Antrag

Die jetzige 30-Zone in Körtingsdorf in eine Fahrradzone (mehrere Straßen eines Viertels, nicht nur eine Straße) zum Zweck der Verkehrsberuhigung und dem Verhindern von Durchgangsverkehr umzuwandeln. Die aktuelle Beschilderung wird durch das Verkehrsschild VZ 244.3 (Fahrradzone) ersetzt. Die Piktogramme müssen ebenfalls ausgetauscht werden. Nur Anlieger und der Linienbus sollen weiter die Fahrradzone benutzen dürfen (Beschilderung ZZ 1020-30 "Anlieger frei" und ZZ 1026-32 "Linienbusverkehr frei").

Begründung


Bei dieser Maßnahme handelt es sich zum einen um eine zukunftsweisende Maßnahme für andere Wohnviertel und zum anderen um eine Maßnahme, die keine baulichen Maßnahmen nach sich zieht und daher schnell umsetzbar ist. Vorrangiger Radverkehr (Fahrräder dürfen nicht überholt werden, Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren) verlangsamt nachweislich den Kraftfahrzeugverkehr. Dies kommt insbesondere fahrradfahrenden Eltern und Kindern auf dem Weg zur Gebrüder-Körtingsdorf-Schule entgegen. Eine Straßensperrung ist dann obsolet, was den Bewohnern des Viertels zu Gute kommt. Ein gegenseitiges Ausspielen bzw. Ausschließen der Verkehrsarten findet nicht statt, sondern die Priorität wird dem Sicherheitsbedürfnis der Verkehrsteilnehmer angepasst. Da eigentlich der Fußverkehr höchste Priorität noch vor dem Fahrrad hat, ist dieser unbedingt mitzudenken, was dennoch Zebrastreifen für Fußgänger erforderlich machen kann.

Beratung zur Einrichtung von Fahrradzonen erhält man beispielsweise beim Institut für innovative Städte: https://www.innovative-staedte.com/fahrradstra%C3%9Fen/faq/