Drucksache Nr. 15-0551/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumschäden durch Biber in Linden-Nord
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 11.03.2020
TOP 10.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0551/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumschäden durch Biber in Linden-Nord
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 11.03.2020
TOP 10.3.1.


Im Herbst/Winter 2019/2020 machten sich erhebliche Biberfraß-Schäden an vielen ufernahen Bäumen an der Leine in Linden-Nord bemerkbar. Die angenagten Bäume sind nicht mehr zu retten. Die Stadt Hannover unternimmt dagegen bislang nichts. In einem Telefonat wurde uns seitens der Stadt Hannover mitgeteilt, man würde abwarten, bis die Biberfamilien weiterziehen (wenn hier nichts mehr zu holen ist). Zwar ist es erfreulich, dass sich hier wieder Biber ansiedeln, jedoch sollte auch der Baumschutz von Bedeutung sein.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
  1. Warum werden im betroffenen Gebiet keine Baumschutz-Maßnahmen getroffen, etwa durch Gitter rund um die Baumstämme der Bäume, die schützenswert erscheinen (denn für die Biber gibt es dann immer noch genug andere, z.B. kleinere Bäume)?Eine kreative Lösung könnte beispielsweise auch darin bestehen, Rinden, die bei der Holzverarbeitung anfallen, in der Landschaft zu verteilen, um so die Biber zu animieren, sich daran gütlich zu tun.
  2. Hannover ist nicht die erste Stadt, wo sich wieder vermehrt Biber aufhalten. Was haben andere Städte und Gemeinden für Lösungen gefunden?
  3. Was beabsichtigt die Stadt Hannover zu unternehmen, wenn im Herbst/Winter 2020/2021 wieder Baumrinde auf dem Speiseplan der Biber steht (im Frühling und Sommer ernähren sich Biber vorwiegend von Blattwerk)?

Antwort der Verwaltung


zu 1.)
Die vermeintlichen Schäden durch Biberfraß zeigen sich erst seit kurzer Zeit. Die Verwaltung ist schon aktiv geworden, indem sich alle beteiligten Fachbereiche
zusammengesetzt haben, um evtl. notwendige Maßnahmen zu besprechen.

Grundsätzlich wurde hierbei festgestellt, dass die sich zeigende Rückkehr des Bibers als positiv zu werten ist.

Es wurde vereinbart, dass erhaltenswerte und wertvolle Bäume durch Fraßschutzmaßnahmen wie Drahthosen o.ä. geschützt werden sollen.

Rinde, die bei der Holzverarbeitung anfällt, ist für den Biber keine Alternative. Er nimmt nur frische Rinde, die er selbst von den Ästen und Stämmen nagt.

zu 2.)
In Mecklenburg-Vorpommern ist für das Jahr 2020 die Bejagung von Bibern bei drohenden Gefährdungen wie Deichbrüchen oder Überschwemmungen erleichtert worden.

In einigen Bundesländern dürfen Biberdämme trotz des Schutzes der Tiere entfernt werden, wenn großflächige Überschwemmungen drohen.
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben Programme zum Bibermanagement aufgelegt.

zu 3.)
Auch in Hannover wird im Rahmen eines Bibermanagements die weitere Entwicklung beobachtet. Es werden die gewässernahen Bereiche intensiver kontrolliert. Angenagte, umsturzgefährdete Bäume werden kurzfristig gefällt, soweit sie eine Gefährdung herbeiführen.
Außerdem soll versucht werden, durch Neuanpflanzungen junger Bäume ein Nahrungsangebot zu schaffen, mit welchem man die Biber von den intensiv genutzten innerstädtischen Flächen wieder in die südlich und nördlich von Hannover gelegenen Auebereiche leitet.

Grundsätzlich steigert sich die Population des Bibers nicht unbegrenzt. Jeder junge Biber zieht in ein eigenes Revier. Es wird also mittelfristig zu einer „Sättigung“ des Bereiches der Landeshauptstadt Hannover kommen, deren Auswirkungen man dann leichter steuern kann.

Der Biber (Castor Fiber) genießt im Naturschutz den höchsten Schutzstatus. Er ist zwar Bestandteil des Jagdrechtes, hat in Niedersachsen jedoch keine Jagdzeiten, ist also ganzjährig geschützt. Der Schutzstatus (Bundes-NatSchG.) beinhaltet zum Beispiel auch, dass negative Einflüsse (Veränderung, Zerstörung o.ä.) auf sein Habitat und Lebensstätte untersagt sind.