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Kita Neue Straße, Umbau für zwei Krippengruppen
Antrag,
- der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zum Umbau für zwei Krippengruppen in Höhe von insgesamt 325.000,00 €
sowie
- der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus. Die neuen Krippengruppen fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501800 | Kita Neu. St. Einr. Krippenguppe |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
325.000,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-325.000,00 € |
|
|
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0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 19, 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118 Produkt 36501 | Gebäudemanagement Kindertagesstättenbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
3.900,00 € |
Abschreibungen |
6.500,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
8.100,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-18.500,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-18.500,00 € |
|
Anmerkung:
Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 18.500,00 € führen direkt oder indirekt (durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte) zu erhöhten Auf-
wendungen im Produkt 36501 Kindertagesstättenbetreuung.
Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt
(Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 325.000,00 €.
Abschreibungen
2 % von 325.000,00 €.
Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 325.000,00 €.
Finanzierung
Aus dem Teilfinanzhaushalt 2013 des Fachbereiches Gebäudemanagement aus der Investitionsprogrammposition 36501800 Kita Neu. St. Einr. Krippengruppe werden Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung gestellt.
Von der Niedersächsischen Landesschulbehörde sind Mittel entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahre in Aussicht gestellt worden.
Begründung des Antrages
Kindertagesstättenentwicklung
Im Stadtbezirk Ricklingen besteht ein hoher Bedarf an Krippenplätzen. Aus diesem Grund und zur Sicherstellung des Rechtsanspruches ab August 2013 sollen im Rahmen des Aus-
bauprogramms U3 in der städtischen Kindertagesstätte Neue Straße 34 in Wettbergen zwei Krippengruppen geschaffen werden. Eine Hort- und eine Kindergartengruppe der Kinder-
tagesstätte Neue Straße sollen in die fertig gestellten Räumlichkeiten der Kita In der Rehre 40 verlagert werden (siehe DS-Nr. 2164/2011). Die freiwerdenden Räume sollen für die Nutzung durch zwei Krippengruppen umgebaut werden.
Durch das zusätzliche Angebot an Krippenplätzen wird dem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote nachgekommen, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.
Einzelheiten der geplanten baulichen Maßnahmen sind der Maßnahmenbeschreibung in
Anlage 1 und den Zeichnungen in Anlage 3 zu entnehmen.
Barrierefreiheit
Im Rahmen der Planung wurden die Aspekte der Barrierefreiheit untersucht und die durch-
zuführenden Maßnahmen mit der Behindertenbeauftragten der LHH abgestimmt. Der Hauptzugang ist barrierefrei ausgeführt und in der Nähe des Eingangs der Kita befindet sich ein behindertengerechtes WC.
Terminplanung
Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen soll bis zum 01.08.2013 abgeschlossen sein.
19 .2
Hannover / 01.03.2013