Antrag Nr. 15-0546/2023:
Behindertengerechte Pflasterung vor den Einfahrten zum Stift zum Heiligen Geist in der Heiligengeiststraße und Rats-und-von-Soden-Kloster in der Willestraße in Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

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Behindertengerechte Pflasterung vor den Einfahrten zum Stift zum Heiligen Geist in der Heiligengeiststraße und Rats-und-von-Soden-Kloster in der Willestraße in Südstadt-Bult

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Bürgersteig bei den Einfahrten zum Stift zum Heiligen Geist in der Heiligengeiststraße und einer Einfahrt zum Rats-und-von-Soden-Kloster in der Willestraße durch eine geeignete Pflasterung barrierefrei zu gestalten.

Begründung

Der breite, asphaltierte und barrierefreie Bürgersteig wird an einem Zuweg zum Rats-und-von-Soden-Kloster in der Willestraße und an den Zuwegen zum Stift zum Heiligen Geist in der Heiligengeiststraße durch eine Pflasterung von sehr unebenen Kopfsteinpflaster unterbrochen (siehe Foto). Das beeinträchtigt die Altenheimbewohner*innen des Stifts und des Klosters, die geheingeschränkt und daher auf Gehhilfen angewiesen sind. Sie können das Gelände nicht selbständig betreten und verlassen. Für mobilitätseingeschränkte Menschen stellt diese Pflasterung ein unnötiges Hindernis bei Querung der Einfahrten dar, außerdem besteht durch das hier verlegte unebene Pflaster ein erhöhtes Sturzrisiko.

Das Altersheim Stift zum Heiligen Geist ist ein Eckgrundstück mit großer Gartenanlage, das die Straßen Schwesternhausstraße, Haeckelstraße, Heiligengeiststraße und Willestraße umgrenzen.

Dieser Bereich wird von den Anwohner*innen und auch von den Bewohner*innen der beiden Altenheime gern für einen Spaziergang rund um das Stift zum Heiligen Geist genutzt, der aber für mobilitätseingeschränkte Menschen durch die kleinteilige Pflasterung bei den og. Zuwegen erschwert wird bzw. ohne Hilfe nicht möglich ist.

Mit dem Lola-Fischel-Haus befindet sich in der Haeckelstraße zudem ein weiteres Altenheim.

Da mobilitätseingeschränkte Menschen und insbesondere die Bewohner*innen der umliegenden Altenheime auf sichere und behindertengerechte Wege besonders angewiesen sind, bitten wir die Verwaltung zeitnah um eine entsprechende Änderung der Pflasterung.

Die Pflasterung an den Einfahrten unterliegt nach unseren Informationen nicht dem Denkmalschutz.