Anfrage Nr. 15-0544/2019:
Sturzgefahr am Eckgrundstück Mühlenwinkel
Inhalt der Drucksache:
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Sturzgefahr am Eckgrundstück Mühlenwinkel
Nach Fertigstellung der Straße Mühlenwinkel besteht die Situation, dass der Fußweg der Straße Mühlenwinkel einen Höhenunterschied von bis zu 30 cm zum Eckgrundstück Minna-von-Mädler-Weg/ Mühlenwinkel aufweist. Zurzeit ist die Kante lediglich mit einem Absperrband gesichert.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist es zu diesem Höhenunterschied gekommen?
2. Wer ist dafür verantwortlich?
3. Wie und von wem kann die für die Fußgänger nicht ungefährliche Situation beseitigt werden?
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist es zu diesem Höhenunterschied gekommen?
2. Wer ist dafür verantwortlich?
3. Wie und von wem kann die für die Fußgänger nicht ungefährliche Situation beseitigt werden?