Anfrage Nr. 15-0544/2013:
Wülferoder Straße - Benutzung des Banketts außerorts

Inhalt der Drucksache:

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Wülferoder Straße - Benutzung des Banketts außerorts

An bestimmter Stelle wird außerorts das Bankett der Wülferoder Straße zum Abstellen von Kraftfahrzeugen benutzt. Von dort aus werden dann Spaziergänge auf den Kronsberg unternommen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche gültigen Regelungen werden hier möglicherweise unterlaufen?
2. Welche Optionen gibt es für Personen, die mit dem Auto kommen, um auf dem Kronsberg, einem Naherholungsgebiet mit einer Übersicht über die Stadt und ihre Silhouette, zu wandern, zu laufen oder anders zu genießen, ihr Fahrzeug ordnungsgemäß außerhalb von Wohngebieten vorübergehend abzustellen?
3. Was ist dafür angedacht zu tun?