Anfrage Nr. 15-0544/2010:
Wülfeler Straße und Halteverbot

Inhalt der Drucksache:

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Wülfeler Straße und Halteverbot

Die Wülfeler Straße ist bezüglich des südlichen Fahrbahnrandes teilweise mit einem Haltverbot belegt. Das regt wegen der als breit empfundenen Fahrbahn zum schnellen Fahren an und verhindert den ruhenden Verkehr für Besuchs- und Lieferzwecke.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Geschwindigkeiten werden in dem beschriebenen Straßenabschnitt maximal und im Durchschnitt von Kraftfahrzeugen tatsächlich gefahren?
2. Welche Regelungen sind für das Parken von Besuchern und Lieferanten der dortigen Anwohner möglich?
3. Welche Regelungen sind denkbar und überlegenswert, sowohl eine vermutete, zu hohe Geschwindigkeit zu reduzieren als auch eine Parkmöglichkeit am Straßenrand zu schaffen, wie sie westlich der Lerchenfeldstraße fast bis zum Wülferoder Weg vorhanden ist?