Drucksache Nr. 15-0539/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Barrierefreiheit der Wahllokale im Stadtbezirk Linden-Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 11.03.2020
TOP 10.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0539/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Barrierefreiheit der Wahllokale im Stadtbezirk Linden-Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 11.03.2020
TOP 10.2.3.

In den Medien wurde bekannt, dass im Rahmen der vergangenen Bürgerschaftswahl in Hamburg ein mobilitätseingeschränkter Bürger dort nicht ungehindert an dieser Wahl teilnehmen konnte, da das Wahllokal nicht barrierefrei war.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Über welche Anzahl von Wahllokalen verfügt der Stadtbezirk Linden-Limmer und wie viele davon sind barrierefrei?
2. Ist damit zu rechnen, dass zur nächsten Kommunalwahl 2021 alle Wahllokale im Stadtbezirk barrierefrei sind?
3. Wie sollte sich ein*e Bürger*in (auch im Vorhinein) verhalten, um ungehindert an einer Wahl teilnehmen zu können?

Antwort der Verwaltung


zu 1.)
Im Stadtbezirk Linden-Limmer gibt es aktuell 29 Wahlbezirke. Die Wahlräume für die 29 Wahlbezirke sind auf insgesamt 12 Gebäude im Stadtbezirk verteilt.

Für 26 Wahlbezirke steht ein Wahlraum mit rollstuhlgerechter Zugangsmöglichkeit zur Verfügung.

3 Wahlbezirke verfügen nicht über einen entsprechend geeigneten Wahlraum. Konkret betroffen sind die Wahlbezirke 3404, 3405 und 3502. Die Wahlräume für diese Wahlbezirke sind in der Außenstelle des Gymnasiums Helene-Lange-Schule (ehem. Ihmeschule), Badenstedter Str. 14, untergebracht.




zu 2.)
Ab Herbst 2020 sind Baumaßnahmen an der Außenstelle des Gymnasiums HeleneLange-Schule geplant, in derem Zuge auch ein rollstuhlgerechter Zugang geschaffen wird. Da die Fertigstellung erst zu den Herbstferien 2021 geplant ist, wird das Gebäude für die Kommunalwahlen 2021 noch nicht zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung geht aber davon aus, dass nach Fertigstellung der Maßnahmen an der Außenstelle des Gymnasiums Helene-Lange-Schule, künftig allen Wähler*innen im Stadtbezirk Linden-Limmer Wahlräume mit rollstuhlgerechter Zugangsmöglichkeit angeboten werden können.

Für die Kommunalwahlen 2021 benötigt die Verwaltung Ersatzräume für die drei betroffenen Wahlbezirke. Hier kommen aus jetziger Sicht die Grundschule Am Lindener Markt und die Hauptstelle des Gymnasiums Helene-Lange-Schule in Betracht. Beide Gebäude verfügen über rollstuhlgerechte Zugangsmöglichkeiten. Die ebenfalls in der Nähe befindliche IGS Linden scheidet als Ersatzstandort aus, da dort eine umfangreiche Sanierung ansteht und das Gebäude somit im September 2021 nicht gesichert als Wahlraum zur Verfügung steht.



Im Ergebnis wird die Verwaltung mit den angedachten Ersatzstandorten allen Wähler*innen bereits zur Kommunalwahl 2021 einen Wahlraum mit rollstuhlgerechter Zugangsmöglichkeit anbieten können.

zu 3.)


Es ist der Verwaltung ein wichtiges Anliegen, auch mobilitätseingeschränkten Menschen eine einfache Teilnahme an den Wahlen zu ermöglichen. Mit der Wahlbenachrichtigungskarte werden alle wahlberechtigten Personen bereits mehrere Wochen vor dem Wahltermin darüber informiert, wo sich ihr Wahllokal befindet und ob dieses über eine rollstuhlgerechte Zugangsmöglichkeit verfügt. Für konkrete Rückfragen zur Barrierefreiheit ist zudem die Rufnummer eines Info-Telefons angegeben.
Bei Bundestags-, Landtags-, Europa- und Direktwahlen (Regionspräsident*in / Oberbürgermeister*in) können Wahlberechigte im Bedarfsfall auf ein anderes, für ihre persönliche Situation besser geeignetes Wahllokal desselben Wahlkreises ausweichen. Hierzu müssen sie einen Wahlschein beantragen. Bei Kommunalwahlen ist diese Möglichkeit rechtlich nicht gegeben.

Als Alternative zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal bietet sich die Briefwahl an, die bequem persönlich, schriftlich, online, per E-Mail und inzwischen auch per Smartphone mittels des auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Codes beantragt werden kann.

Zudem stellt das Wahlamt in den Wochen vor dem Wahltag regelmäßig mobile Wahlhelferteams zur Verfügung, die auf Wunsch der Alten- und Pflegeeinrichtungen die (Brief-) Wahl vor Ort betreuen. Somit wird insbesondere auch mobilitätseingeschränkten Wähler*innen eine Wahl in der entsprechenden Einrichtung ermöglicht.