Drucksache Nr. 15-0538/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fragen im Rahmen der Planung der Hochbahnsteige
Lindener Markt und Nieschlagstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.03.2015
TOP 9.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0538/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fragen im Rahmen der Planung der Hochbahnsteige
Lindener Markt und Nieschlagstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.03.2015
TOP 9.3.3.

Im Rahmen der Planung der Hochbahnsteige Lindener Markt und Nieschlagstraße
fragen wir die Verwaltung:

1. Werden bei der Planung Denkmalschutzbelange überprüft und berücksichtigt?
2. Wird sicher gestellt, dass Grundstückszufahrten und Feuerwehrzufahrten im Haltestellenbereich Nieschlagstraße berücksichtigt und erhalten werden?
3. Wie/wann werden die Anwohner zu den Planungen angehört bzw. einbezogen?

Begründung:
Der Haltestellenbereich befindet sich in einem „Denkmalpflegerischen Interessenbereich“ und im unmittelbaren Haltestellenbereich befinden sich zwei „Einzeldenkmale“ (Davenstedter Straße 29 und 31).
Ebenso sind im geplanten Haltestellenbereich Grundstückszufahrten.

Antwort

Zu 1.:
Ja. Die Denkmalschutzbehörde der LHH wird im Planfeststellungsverfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Eine Bewertung, ob Denkmalbelange betroffen sind, obliegt der weiteren Planung, die aber noch nicht vorliegt.

Zu 2.:
Ja.








Zu 3.:
Maßnahmenträger ist die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra). Auf Grundlage der Planung, die die infra zur Planfeststellung einreicht, wird die Verwaltung eine Beschlussdrucksache in die zuständigen politischen Gremien einbringen. Eine besondere Beteiligung der Anwohner ist von der infra wegen der fehlenden oberirdischen Planungsalternativen nicht vorgesehen.