Anfrage Nr. 15-0535/2010:
Werbetafel vor dem Freizeitheim Döhren

Inhalt der Drucksache:

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Werbetafel vor dem Freizeitheim Döhren

Bereits auf der Bezirksratssitzung Anfang November vergangenen Jahres wurde beschlossen, die Werbetafel vor dem Freizeitheim Döhren umzusetzen. Bis heute wurde die Tafel jedoch nicht umgesetzt, obwohl sie nach einhelliger Meinung aller Mitglieder des Bezirksrates eine Behinderung darstellt und die Verwaltung eine schnelle Umsetzung zugesagt hatte. Auch das zwischenzeitlich angeführte Argument des gefrorenen Bodens kann mittlerweile nicht mehr angeführt werden.

Ich frage deshalb die Verwaltung:
1. Für welchen Stadtort ist die Werbetafel genehmigt worden und befindet sich diese an Ihrem genehmigten Stadtort?
2. Handelt es sich bei der Werbetafel um eine genehmigungspflichtige Werbeanlage nach NBauO und wurden für die Aufstellung der Werbetafel entsprechend Gebühren o.ä. an die Landeshauptstadt Hannover bezahlt?
3. Wann wird die Tafel vom Bürgersteig entfernt?