Antrag Nr. 15-0534/2019:
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-0367/2019 Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu DS Nr. 15-0367/2019 Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Zur Findung eines neuen Namens für die jetzige Hindenburgstraße wird folgendes Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt:
Alle Mieter*innen und Eigentümer*innen der Häuser der Hindenburgstraße werden angeschrieben. Dabei werden sie über das Verfahren aufgeklärt und um Namensvorschläge gebeten. Sie werden darauf hingewiesen, dass der Name Hindenburg nicht zur Verfügung steht. Vorschläge für die Ehrung von Namensgeberinnen sind anlässlich einer aktuellen Unausgewogenheit besonders wünschenswert.
Auch weiterhin werden Namens-Vorschläge von Einwohner*innen aus dem Bezirk Mitte im Verfahren berücksichtigt.
Die Stadtverwaltung bewertet diese Namen auf Umsetzbarkeit und klärt bei Persönlichkeiten deren Lebensweg.
Der Bezirksrat wählt aus den Namen max. vier Namen aus. Weibliche Persönlichkeiten sollen dabei bevorzugt berücksichtigt werden. Der Bezirksrat stimmt mehrheitlich über den Namen ab.
Die Mieter*innen und Eigentümer*innen werden im Sinne § 28 VwVfG ein weiteres Mal angehört.

Begründung

Nach NKomVG und der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover entscheidet der zuständige Stadtbezirksrat unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt über die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen, die ausschließlich in dem Stadtbezirk gelegen sind. Er ist von den Einwohner*innen des gesamten Bezirks gewählt und insofern auch deren Interessen verpflichtet. Ein neuer Name hat nicht nur Auswirkungen für die Anwohner*innen sondern ist für die Stadt bzw. den Bezirk von Belang. Sollte dem Wunsch nach einer direkten Bürger*innenentscheidung entsprochen werden, müsste auch der gesamte Bezirk zur Abstimmung beteiligt sein. Dies steht jedoch in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand und ist daher abzulehnen. Genau solche Entscheidungen verantwortungsvoll zu fällen, ist Teil des zugewiesenen Mandats.