Antrag Nr. 15-0531/2022:
Radverkehrsquerung Knotenpunkt Groß-Buchholzer Straße/Groß-Buchholzer Kirchweg/Silberstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Radverkehrsquerung Knotenpunkt Groß-Buchholzer Straße/Groß-Buchholzer Kirchweg/Silberstraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Knotenpunkt Groß-Buchholzer Straße/Groß-Buchholzer Kirchweg/Silberstr. für eine sichere, zügige und komfortable Querung des Radverkehrs zu ertüchtigen.

Dazu sind geeignete Fahrbahnmarkierungen aufzutragen bzw. die bestehenden Markierungen zu ändern oder zu erweitern, die Fahrradampel umzusetzen/in die Autoampel zu integrieren und die Beschilderung eindeutig zu gestalten.

Begründung


Eine Überquerung mit dem Fahrrad von Punkt A (Ampel in der Biegung) in die Silberstraße (D) sowie eine Weiterfahrt von der Groß-Buchholzer Straße in die Silberstraße sind derzeit nicht sicher möglich.

Die Silberstraße verfügt nicht über Radverkehrsanlagen. Wo der Radverkehr hier geführt werden soll, ist aufgrund irreführender Beschilderung unklar.

An der Einmündung Pinkenburger Gang befindet sich das Zeichen 240 („Gemeinsamer Geh- und Radweg“) so platziert, dass es rechts der Silberstraße stehend eigentlich den Gehsteig entlang der Silberstraße 1a-c als für den Fuß- und Radverkehr gemeinsam zu nutzenden Weg ausweist. Jedoch ist das Schild in einer Weise ausgerichtet, dass anzunehmen ist, dass es sich auf den Pinkenburger Gang bezieht. Zugleich befindet sich direkt darunter der Hinweis, dass Autos an dieser Stelle nicht in den Pinkenburger Gang und Jörnshof einfahren können, was ebenfalls darauf hindeutet, dass alle Schilder an diesem Pfahl sich auf den Pinkenburger Gang beziehen.

Auf dem Gehsteig entlang der Silberstraße 1a-c befindet sich das Warnschild 138 („Radverkehr“), was darauf schließen lässt, dass Autofahrende an dieser Stelle mit Radfahrenden auf der Fahrbahn rechnen müssen. Jedoch können Radfahrende nicht erst

an dieser Stelle auf die Fahrbahn wechseln, da der Gehsteig durch Poller abgetrennt ist. Sie befinden sich also bereits vorher auf der Fahrbahn, die Gefahrenstelle wird für Autofahrende aber nicht rechtzeitig angezeigt.

Der Fahrradweg entlang der Groß-Buchholzer Straße in Richtung Silberstraße bricht an der Ampel (B) ab. In Richtung Silberstraße weiterzufahren bedeutet die Entscheidung, in Weiterführung des abgebrochenen Radwegs auf dem Gehsteig zu fahren und damit vermutlich rechtswidrig den Fußweg zu benutzen, oder an der Bordsteinabsenkung (C) auf die Fahrbahn zu wechseln – und damit in den Auto-Linksabbiegeverkehr zu geraten, der zur selben Zeit grün hat wie der geradeaus fahrende Radverkehr.

Sofern Radfahrende den Gehsteig nutzen, wird dieser am Ende der Bepollerung (G) so eng, dass die dort befindliche Bordsteinabsenkung in der Regel für den Wechsel auf die Fahrbahn genutzt wird. Hier befindet sich eine weitere Gefahrenstelle, da Autofahrende nicht unbedingt damit rechnen, dass Radfahrende auf die Fahrbahn wechseln.

Das Überqueren des Pinkenburger Gangs (B) ist unklar geregelt. Eine Fahrradampel zwingt Radfahrende in Richtung Silberstraße und Pinkenburger Gang an dieser Stelle zum Halten, obwohl von rechts lediglich Rad- und Fußverkehr kommen kann. Umsichtig fahren müssen Radfahrende an dieser Stelle sowieso, insbesondere wenn sie in die Silberstraße fahren wollen, siehe Beschreibung oben. Da die Ampel für den Fußverkehr nicht gilt und auch unklar ist, wovor sie eigentlich schützen soll und in welche Richtung der Geradeauspfeil genau zeigt, ist an der Ampel häufig eine Situation der Verwirrung zu beobachten, da Radfahrenden nicht klar ist, ob sie halten müssen oder fahren dürfen und wie sie am sichersten weiterkommen. Nicht selten entsteht hierdurch im Rad- und Fußverkehr eine gefährliche Situation, da die Stelle auch sehr eng ist.

Aus der Silberstraße kommend, ist sowohl das Rechtsabbiegen auf den Groß-Buchholzer Kirchweg als auch das Linksabbiegen in die Groß-Buchholzer Straße für den Radverkehr nicht gut gelöst. Die Silberstraße ist an dieser Stelle (E) sehr eng, eine Markierung für den Radverkehr gibt es nicht. Radfahrenden bleiben auch hier nur zwei Möglichkeiten: widerrechtlich auf den Gehsteig auffahren oder sich hinter den Autos auf der Fahrbahn einzureihen, wobei hier häufig Drängelei zu beobachten ist. Auch ist die Querung des Radverkehrs in Richtung Groß-Buchholzer Straße nicht geregelt. Die Querung im Autoverkehr ist ohne Markierungen für den Radverkehr sehr gefährlich. Die Querung über die Ampel (F–>A) ist eine sichere Option, jedoch muss dafür erst der Weg zu F unter den bereits geschilderten ungeregelten Umständen zurückgelegt werden.

Eine Überquerung von A kommend in Richtung Silberstraße stellt sich für Radfahrende besonders riskant dar. Die vermeintlich sichere Option, über die Markierung (A–>C) zu fahren, endet mit der Problematik der ungeregelten Weiterfahrt in die Silberstraße wie oben geschildert: entweder widerrechtlich auf den Gehsteig fahren oder auf die Fahrbahn einschwenken, wo sich zugleich der Auto-Linksabbiegeverkehr befindet. Eine direkte Fahrt in die Silberstraße (D) ist, wie die rot markierten Radwege zeigen, mit dem Rad offenbar nicht vorgesehen. Noch auf der Straße vom rot markierten Radweg auf die ungesicherte Fahrbahn einzuschwenken bedeutet, mitten in den Auto-Linksabbiegeverkehr zu geraten. Beim Abbiegen rechnen Autofahrende jedoch nicht damit, dass ein Fahrrad vom rot markierten Weg abweicht, um ebenfalls die Autospur zu beanspruchen.

Eine Lösung muss Fahrradfahrende als gleichberechtigte und zu schützende Verkehrsteilnehmende berücksichtigen und Markierungen so verändern, dass das Unfallrisiko durch Kollision im Abbiegeverkehr minimiert wird.

Eine mögliche Lösung wie im 2. Bild gezeigt umfasst eine vollständige Neuordnung und deutliche Erweiterung der Markierungen für den Radverkehr.

In den Haltebereichen der Groß-Buchholzer Straße und der Silberstraße ermöglicht ein „Fahrradaufstellstreifen mit vorgezogener Haltelinie für Pkw“ Fahrradfahrenden eine sichere Einreihung für das Abbiegen. Für rechts abbiegende Radfahrende wird an beiden Stellen das Zeichen 721 („Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“) installiert, da mit der verbesserten Radwegmarkierung von rechts abbiegenden Radfahrenden keine Unfallgefahr ausgeht.

Zudem müssen in der Silberstraße beidseitig Fahrradmarkierungen angebracht werden, die Autofahrende optisch auf die Verkehrsteilnahme von Radfahrenden hinweisen.

Das Warnschild 138 („Radverkehr“) dürfte damit zumindest an der bisherigen Stelle überflüssig sein.

Das Zeichen 240 am Pinkenburger Gang ist so zu platzieren, dass der Bezug eindeutig erkennbar ist.

Die Fahrradampel (B) wird so eingerichtet, dass Radfahrenden zweifellos klar ist, wie sie sich einzureihen haben.