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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Mallast
Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit
§ 55 b Abs. 1 NGO festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Mallast die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Linden-Limmer gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO zum 31.03.2009 vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
- entfällt -
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Mallast hat mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 03.03.2009 mitgeteilt, dass er im April 2009 aus dem Stadtbezirk verzieht. Damit würden dann auch die Voraussetzungen des § 37 Abs. 1 Ziffer 2 NGO für den Sitzverlust eintreten.
Der Bezirksrat hat nach den Bestimmungen des § 37 Abs. 2 NGO das Vorliegen der Voraussetzungen für den Sitzverlust festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.10
Hannover / Mar 5, 2009