Antrag Nr. 15-0522/2022:
Beschilderung „Entenfütterungsverbot“ am Bornumer Regenrückhaltebecken und am Mühlenberger Ententeich

Inhalt der Drucksache:

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Beschilderung „Entenfütterungsverbot“ am Bornumer Regenrückhaltebecken und am Mühlenberger Ententeich

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, am Regenrückhaltebecken in Bornum sowie am Mühlenberger Ententeich durch Beschilderung auf das Verbot der Entenfütterung hinzuweisen. Dabei soll auch auf angemessene und verständliche Weise über negative Folgen durch Fütterungen informiert werden.

Begründung

Insbesondere am Regenrückhaltebecken in Bornum, aber auch am Mühlenberger Ententeich, kommt es regelmäßig zur extremen Überfütterung von Enten. Im Uferbereich und im Wasser liegen häufig Brotscheiben und sogar ganze Toastbrote. Diese ziehen nicht nur Ratten an, sondern verfaulen auf dem Gewässerboden, wodurch Fischen und anderen Wassertieren Sauerstoff entzogen wird, was letztendlich zu wachsendem Algenbefall und zum „Umkippen“ des Gewässers führen kann.

Die Kombination einer Verbotsbeschilderung mit entsprechenden Erläuterungen soll zur besseren Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung beitragen.