Antrag Nr. 15-0521/2023:
Taubenhaus im Umfeld des Roderbruchmarktes

Inhalt der Drucksache:

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Taubenhaus im Umfeld des Roderbruchmarktes

Antrag

Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, ein Taubenhaus im Umfeld des Roderbruchmarktes einzurichten.

Begründung


Um der übermäßigen Population von Stadttauben Herr zu werden und die Vermehrung der Tiere zu begrenzen, hat sich an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet die Einrichtung von Taubenhäusern bewährt. So auch in Buchholz-Kleefeld, wo in der Nähe der Noltemeyerbrücke im Juni 2020 ein Taubenhaus aufgestellt wurde (Vgl. DS 15-0830/2020 S1).

Da auf dem Roderbruchmarkt die Taubenpopulation erheblich zugenommen hat, zum Teil begünstigt durch die Fütterung von Stadttauben durch Gäste anliegender Imbisse, soll auch hier die Einrichtung eines Taubenhauses geprüft werden. Ziel ist es, am Roderbruchmarkt und dessen Umfeld die Stadttauben-Population stärker zu kontrollieren und begrenzen zu können. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Aufwertung des Roderbruchmarktes durch mehr Sauberkeit wie auch ein Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung und zum Tierschutz geleistet werden.