Drucksache Nr. 15-0519/2018 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Verbesserung der Ampelschaltung und verkehrlichen Situation für Fußgänger und Radfahrer im Kreuzungsbereich Gerhard-Lossin-Straße/Karl-Wiechert-Allee/Carl-Neuberg-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 08.03.2018
TOP 7.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0519/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Verbesserung der Ampelschaltung und verkehrlichen Situation für Fußgänger und Radfahrer im Kreuzungsbereich Gerhard-Lossin-Straße/Karl-Wiechert-Allee/Carl-Neuberg-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 08.03.2018
TOP 7.3.1.

Beschluss


1. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Gerhard-Lossin-Straße / Karl-Wiechert-Allee so zu verändern, dass FußgängerInnen und RadfahrerInnen gefahrlos während der Grünphase die Karl-Wiechert-Allee queren können.
2. Die Einrichtung von rot markierten Fahrradaufstellflächen und eines Fahrradstreifens am nördlichen Fahrbahnrand der Gerhard-Lossin-Straße vor der Ampelanlage soll geprüft werden.
3. Die Einrichtung von rot markierten Fahrradaufstellflächen am südlichen Fahrbahnrand der Carl-Neuberg-Straße vor der Ampelanlage soll ebenfalls geprüft werden.
4. Alle die Kreuzung querenden Radwege sind, wie vom Bauausschuss mit Drucksache 0277/2018 beschlossen wurde, deutlich rot als solche zu markieren. Für FahrradfahrerInnen muss sich dabei insbesondere ein durchgehender Radweg in Ost-West-Richtung ergeben, die eine Hauptroute des Radverkehrs darstellt. Eine sichere Anbindung an den kombinierten Rad- und Fußweg im Grünzug nördlich der Carl-Neuberg-Straße ist sicherzustellen.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Zu 1.) FußgängerInnen und RadfahrerInnen können bereits heute die Karl-Wiechert-Allee signalgesichert und damit gefahrlos während der Freigabezeit und der anschließenden Räumzeit überqueren.






Die Länge der Räumzeit ist nicht abhängig von der Länge der Freigabezeit.
Die Gehgeschwindigkeiten für Fußgänger sind in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen mit 1,2 m/s definiert. Die Dauer der Freigabe der Fußgänger wird dann mit dieser Geschwindigkeit so bemessen, dass mindestens die halbe Fahrbahn überquert werden kann. An der nördlichen Furt beträgt die Freigabezeit über die westliche Teilfurt mindestens 12 s und über die östliche Teilfurt mindestens 6 s. Die Furtlängen betragen in diesem Fall ca. 16 m (einschließlich Querung des Radwegs) bzw. ca. 6 m. Während der mindestens geschalteten Freigabezeiten kann also fast die gesamte westliche und die gesamte östliche Furt passiert werden.
Unter anderem für langsame Fußgänger aber auch für solche, die erst in der letzten Grünsekunde die Fahrbahn betreten, schließt sich an die Grünzeit der Fußgänger eine Räumzeit an, bis die Kraftfahrzeuge Grün bekommen. Damit ist dann sichergestellt, dass sie auch dann die Fahrbahn noch sicher verlassen können, wenn das Fußgängersignal bereits wieder Rot zeigt.
Mit dem Ziel, einen besseren Gehkomfort zu erreichen, wird die Verwaltung die Mindestfreigabezeit der östlichen Teilfurt auf 8 s erhöhen.

Zu 2.) Für die Einrichtung einer Radaufstellfläche (ARAS) mit Zuführungsstreifen wäre der Verzicht einer Fahrspur erforderlich. Bedingt durch die beschriebene Zunahme des Verkehrsaufkommens aus der Gerhard-Lossin-Straße ist dies aus Leistungsfähigkeitsgründen nicht umsetzbar.

Zu 3.) Die Anlage von Fahrradaufstellflächen in der Carl-Neuberg-Straße wird abgelehnt, da es sich hier um eine wichtige Ausfahrt für Rettungsfahrzeuge handelt und eine gegenseitige Gefährdung / Behinderung vermieden werden soll.

Zu 4.) Die Rotmarkierungen von Radwegefurten auf Grundlage der Drucksache 0277/2018 werden im gesamten Stadtgebiet kontinuierlich umgesetzt.