Drucksache Nr. 15-0515/2026:
Änderung der Öffnungszeit des Schulhofes der Grundschule Am Buchholzer Grün

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
An den Schul- u. Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-0515/2026
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Änderung der Öffnungszeit des Schulhofes der Grundschule Am Buchholzer Grün

Antrag,

zu beschließen,

die Freigabezeit des Schulhofes der GS Am Buchholzer Grün in Abänderung zur DRS 15-2138/2011 für Kinder und Jugendliche wie folgt festzulegen: wochentags, 16.30 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit, längstens jedoch bis 20 Uhr.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Schulhof der Grundschule Am Buchholzer Grün kann von Mädchen und Jungen gleichermaßen genutzt werden.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Keine Auswirkung.

Kostentabelle

Es entstehen geringfügige Kosten für eine Beschilderung..

Begründung des Antrages

Die GS Am Buchholzer Grün (ehem. GS Buchholz-Kleefeld II) ist seit August 2011 Ganztagsgrundschule und zog im Schuljahr 22/23 zum neuen Standort am Paracelsusweg. Hierfür wurde auch der Schulhof neu angelegt und wird zunehmend von den ansässigen Kindern genutzt.
Im Rahmen des Ganztagsbetriebs wird der Schulhof für Sport – AG´s, Betreuungsgruppen und Freispielgruppen bis 16:00 Uhr benötigt. Aufgrund der hohen Beanspruchung der dortigen Spielgeräte und um Aspekten der Aufsichtspflicht im Ganztagsschulbetrieb Rechnung zu tragen, bittet die Schule um eine Festlegung der Schulhoföffnungszeiten.

Den Verhältnissen vor Ort wird in ausreichendem Maße Rechnung getragen, wenn der Schulhof von montags bis freitags bis 16:30 Uhr für die Öffentlichkeit geschlossen wird.
Ab 16:30 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 20:00 Uhr, stände der Schulhof der Allgemeinheit zur Verfügung. In den Ferien bleibt der Schulhof weiterhin grundsätzlich unverschlossen, eine Verkehrssicherung erfolgt nicht.

Stellungnahme der Schule
Die Grundschule begrüßt die Nutzung des Schulhofes durch die Allgemeinheit. Vermehrt kam es jedoch während des Schulbetriebes zu Aufenthalten schulfremder Personen, die das Gelände verunreinigten und den Schulbetrieb störten, sodass die Nutzung auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes beschränkt werden soll.

Bewertung
Gerne möchte die Verwaltung den Schulhof außerhalb des Schulbetriebes weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich machen und spricht sich daher für die Festlegung der genannten Nutzungszeiten aus.
Allerdings ist es nicht möglich die nötige Verkehrssicherungspflicht auch an den Wochenenden oder in den Ferien zu gewährleisten; der Hof bleibt für die Nutzung unverschlossen.
40.31  Posner
Hannover / Feb 19, 2026