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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit
§ 55 Abs. 1 NGO festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Detlev Sprenz die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 NGO für den Sitzverlust vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Beschlussvorlage hat keine geschlechterspezifischen Auswirkungen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit Schreiben vom 11. Februar 2005 hat Bezirksratsherr Sprenz schriftlich erklärt, dass er sein Bezirksratsmandat mit Ablauf des Monats Februar 2005 niederlegt.
Damit endet seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel.
Die Voraussetzungen für den Sitzverlust sind vom Stadtbezirksrat nach § 37 Abs. 2 NGO
festzustellen. Herrn Sprenz ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
10.15.4
Hannover / 04.03.2005