Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 15-0509/2024 (Originalvorlage) |
| > 1. Neufassung der Originalvorlage |
| > 1. Entscheidung zur Neufassung |
Beratungsverlauf:
Antragsteller(in):
CDU-Fraktion
| 15-0509/2024 (Originalvorlage) |
| > 1. Neufassung der Originalvorlage |
| > 1. Entscheidung zur Neufassung |
CDU-Fraktion
Die Verwaltung tritt mit aha in Kontakt, um geeignete Maßnahmen – etwa eine mehrsprachigeInfo-Kampagne über die einschlägigen Vermieter – gegen das illegale Entsorgen von Sperrmüll in den Wohngebieten am Kronsberg zu ergreifen.
Gleichwohl lassen sich im gesamten Wohngebiet am Kronsberg immer wieder Sperrmüllhalden beobachten, wobei es üblicherweise mehrere Tage dauert, ehe diese abgeholt werden. Die Vermutung liegt nahe, dass sich die Eigentümer – aus Unkenntnis (?) - ohne vorherige Anmeldung dieser Gegenstände entledigen. Dass es dann überhaupt zu einer Entsorgung kommt, liegt wohl nur daran, dass sensible Nachbarn das (über die Müllmelde-App) bei aha anzeigen oder dass Müll-Inspektoren von aha darauf aufmerksam werden.
Abgesehen davon, dass die illegale Müllentsorgung eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 KrWG und u.U. sogar eine Straftat nach §§ 324 ff StGB ist, ist das eine unschöne Situation, weil Zufußgehende oder dadurch zum Spielen inspirierte Kinder sich verletzen können .