Antrag Nr. 15-0508/2019:
Vorhalteflächen für Grundschulen

Inhalt der Drucksache:

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Vorhalteflächen für Grundschulen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Im Rahmen des erneuten Aufstellungsbeschusses für den Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße wird die vorgesehene Fläche für den Zweck „Schule“ in den nordwestlichen Bereich des Geltungsbereiches verschoben. Als Außengrenze dient der Arthur-Gerlt-Weg sowie der Verbindungsweg zwischen dem Arthur-Gerlt-Weg und dem Oheriedentrift.
2. Im Rahmen einer 8. Änderung des Bebauungsplanes 227 wird die bis zur 4. Änderung des Bebauungsplanes als „Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Schule)“ vorgesehene und jetzt als Spielpark genutzte Fläche in eine Vorhaltefläche für eine Grundschule geändert.
3. Der Bezirksrat erwartet vor einer endgültigen Entscheidung über den genauen Standort einer 6. Grundschule im Stadtbezirk, die nach jetzigem Stand im Sommer 2026 ihre Arbeit aufnehmen müsste, eine ergebnisoffene Darstellung von Alternativstandorten zur Wilhelm-Göhrs-Straße und dem Spielpark Lange-Feld-Straße (siehe dazu u.a. die Drucksache 15- 3006/2018). Die Entscheidungsfindung muss so rechtzeitig eingeleitet werden, dass ausreichend Zeit für gegebenenfalls notwendige planungsrechtliche Schritte bleibt.

Begründung

Ein wachsender Stadtbezirk benötigt u.a. auch eine Erhöhung der Grundschulkapazitäten, allerdings ist daneben auch ein Ausbau der Sportflächen notwendig. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes 1861 Wilhelm-Göhrs-Straße sollen beide Planungsziele erreicht werden. Die Umsetzung verzögert sich seit einiger Zeit u.a. durch die notwendigen und bisher nicht abgeschlossenen Abstimmungen zwischen den politischen Gremien und Fachbereichen. Vorhandene Zahlen zur prognostizierten Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler für den Stadtbezirk legen den Schluss zur Schaffung weiterer Grundschulkapazitäten zwar dar, der vorgeschlagene Standort erscheint hingegen aus verschiedenen Gründen nicht optimal.

Es ist daher erforderlich mehr Zeit in die Festlegung des Standortes zu investieren. Unabhängig davon ist es jedoch notwendig die Planungen für den Um- und Ausbau der Bezirkssportanlage Bemerode voranzutreiben.
Um hierbei zeitlich unabhängiger von Entscheidungen zum Grundschulstandort zu werden, wird die entsprechende Vorbehaltsfläche für die Schule eingerichtet und zu gegebener Zeit genutzt.

Um die Standortsuche für die Grundschule flexibler zu gestalten wird die Fläche, welche bis 1974 für eine solche vorgesehen war, wieder als eine Vorbehaltsfläche gewidmet.

Die zeitliche Trennung zwischen Erstellung der Sportflächen und Standortsuche ist auch auf Grund der unterschiedlichen langen Planungsvorläufe sinnvoll. Die Sportflächen werden in den nächsten Jahren dringend benötig, sie waren eher schon für die vergangenen Jahre von Seiten des Sportvereins erwartet wurden. Der Planungsvorlauf für die fertige Grundschule beträgt nach Aussage des entsprechenden Fachbereiches zwischen 6 und 7 Jahren. Diese Zeitspanne ist für den Sportverein nicht tragbar und hier bedarf es einer schnelleren Fertigstellung