1. Im Rahmen des erneuten Aufstellungsbeschusses für den Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße wird die vorgesehene Fläche für den Zweck „Schule“ in den nordwestlichen Bereich des Geltungsbereiches verschoben. Als Außengrenze dient der Arthur-Gerlt-Weg sowie der Verbindungsweg zwischen dem Arthur-Gerlt-Weg und dem Oheriedentrift.
2. Im Rahmen einer 8. Änderung des Bebauungsplanes 227 wird die bis zur 4. Änderung des Bebauungsplanes als „Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Schule)“ vorgesehene und jetzt als Spielpark genutzte Fläche in eine Vorhaltefläche für eine Grundschule geändert.
3. Der Bezirksrat erwartet vor einer endgültigen Entscheidung über den genauen Standort einer 6. Grundschule im Stadtbezirk, die nach jetzigem Stand im Sommer 2026 ihre Arbeit aufnehmen müsste, eine ergebnisoffene Darstellung von Alternativstandorten zur Wilhelm-Göhrs-Straße und dem Spielpark Lange-Feld-Straße (siehe dazu u.a. die Drucksache 15- 3006/2018). Die Entscheidungsfindung muss so rechtzeitig eingeleitet werden, dass ausreichend Zeit für gegebenenfalls notwendige planungsrechtliche Schritte bleibt.