Antrag Nr. 15-0507/2018:
Ablehnung der Maßnahmen zur Straßengrundsanierung im Bestand (GIB) für den Stadtbezirk Misburg Anderten

Inhalt der Drucksache:

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Ablehnung der Maßnahmen zur Straßengrundsanierung im Bestand (GIB) für den Stadtbezirk Misburg Anderten

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen, der Verwaltung und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover anzuzeigen, dass Bauvorhaben und Anträge zur Grunderneuerung von Straßen im Stadtbezirk Misburg/Anderten solange durch den Bezirksrat des Stadtbezirkes abgelehnt werden, wie für eine Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt Hannover herangezogen wird.

Begründung


Die Kommunen in Niedersachsen können zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Verkehrsanlagen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Anlagen die Zufahrt oder den Zugang zu ihren Grundstücken ermöglicht oder denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme besondere wirtschaftliche Vorteile bietet (§§ 6, 6b des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes NKAG in der Fassung vom 20.04.2017, Nds. GVBl. Nr. 7/2017, S. 121).
Der Beitrag von Grundstückseigentümern zum Straßenausbau ist unterschiedlich hoch. Die Höhe des jeweiligen Beitrages richtet sich nach der Größe und Art des Grundstücks, der Geschosszahl des Wohnhauses und nach dem Straßentyp sowie der Nutzung der Straße. Meistens müssen die betroffenen Haushalte zwischen 25% bis 75% der tatsächlichen Baukosten zahlen. Beiträge auch im vierstelligen Eurobereich sind keine Seltenheit.
Gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen spricht, dass nur eine kleine Gruppe, nämlich die Grundstückseigentümer, zahlen sollen, obwohl kommunale Straßen öffentlich sind und von allen genutzt werden können. Dies steht der kommunalen Solidarität entgegen, die unbedingt zu fordern ist.

Darüber hinaus ist die Regelung auch deshalb unsozial, weil das Eigenheim oft ein wichtiges Standbein der Altersvorsorge ist. Viele Rentner/innen, die ihr Haus abbezahlt haben, um im Alter mietfrei wohnen zu können, werden durch die Beteiligung an den Straßenausbaukosten über ihre tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit hinaus belastet.

In Winsen beispielsweise wurde die SABS in 2018 abgeschafft und durch eine moderate Erhöhung der Grundsteuer ersetzt. Der Beschluss zur Streichung der entsprechenden Vorschriften ergab sich auch aus der Tatsache, dass sich das Verhältnis zwischen den Einnahmen aus den Ausbaubeiträgen und deren Erhebungsaufwand als unwirtschaftlich erwiesen hat.

Unser Antrag soll zunächst dazu beitragen, unzumutbare Belastungen und fatale Konsequenzen zu vermeiden.