Antrag Nr. 15-0505/2017:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0101/2017 zur perspektivischen Weiterentwicklung der Flüchtlingsunterkunft Helmkestraße

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0101/2017 zur perspektivischen Weiterentwicklung der Flüchtlingsunterkunft Helmkestraße

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Drucksache DS 15-0101/2017
"Perspektivische Weiterentwicklung der Flüchtlingsunterkunft Helmkestraße"

wie folgt zu ändern:

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat fordert die Verwaltung (vorbehaltlich baurechtlicher Möglichkeiten) auf mittelfristig eine Belegung der Räumlichkeiten der Flüchtlingsunterkunft "Helmkestraße" mit Flüchtlingen und wohnungssuchenden Studierenden in voneinander baulich getrennten Gebäudeteilen zu ermöglichen.

Begründung:

Aktuell und wohl auch zukünftig ist die Anzahl der Geflüchteten, die nach Hannover kommen und hier untergebracht werden müssen, rückläufig.

Gleichzeitig werden feste Unterkünfte für Geflüchtete weiter ausgebaut, um Notunterkünfte abzubauen und auf evtl. wieder steigende Bedarfe zukünftig besser vorbereitet zu sein.

Aufgrund der rückläufigen Menge von Flüchtlingen, ist eine komplette Belegung der Flüchtlingsunterkunft "Helmkestraße" mit geflüchteten Menschen nicht mehr notwendig.

Im Hinblick auf die gegenwärtig exorbitant hohe Anzahl der wohnungssuchenden Studierenden in Hannover, ist die teilweise Belegung der Flüchtlingsunterkunft "Helmkestraße" mit bzw. für Studierende daher wünschenswert.

Vorbehaltlich der Sicherstellung angemessener Reservekapazitäten von festen Unterkünften könnte das gemeinsame Zusammenleben von Flüchtlingen und Studierenden einen kreativen Weg darstellen, mittelfristig neue Wege in der Integration von Flüchtlingen zu beschreiten.

Zumal gerade auch die Nähe dieses Gebäudes zu den Bildungseinrichtungen wie Universität, Fachhochschule, etc. - insbesondere vor dem Hintergrund, dass 60% der Bewohnerinnen und Bewohner von Studentenheimen ausländischer Herkunft sind (Quelle: Studentenwerk Hannover) - ist ein entsprechendes studentisches Wohnen in der Anlage für das integrative Moment in unsere Stadtgesellschaft der Studierenden wichtig.





Die im Ursprungsantrag von SPD/Bündnis90/Die Grünen gewünschte Mischung von Geflüchteten und Studierenden ohne bauliche Trennung in der Unterkunft besitzt allerdings kein hinreichend fundiertes Konzept und ist daher abzulehnen bzw. abzuändern.

Man kann nicht Studierende und Flüchtlinge gemeinsam unterbringen und diesen Umstand sich selbst überlassen.

Studierende können keine Sozialarbeiter ersetzen. Sie treffen auf Menschen mit traumatischen Erfahrungen und müssen darauf vorbereitet und bei möglichen Konflikten im Zusammenleben unterstützt werden.
Zumal Studierende sich zuallererst auf ihr Studium konzentrieren können müssen.
Daher müssen die Räumlichkeiten sowohl für die Bedürfnisse der Flüchtlinge und der Studierenden unterschiedlich ausgelegt sein, wobei bei den Studierenden die Ausstattung den Standards der Wohnheime des Studentenwerks entsprechen müssen. Gemeinschaftsräume, die für gemeinsame Veranstaltungen ausgelegt sind, wären allerdings wünschenswert.

Nicht zuletzt deswegen, aber auch um Konflikte zu vermeiden, die auf Grund ihres unterschiedlichen Alltags und kultureller Unterschiede entstehen können, sollten Flüchtlinge und Studierende in getrennten Wohneinheiten untergebracht werden.

Nicht zu vernachlässigen ist auch der Sicherheitsaspekt, der bei Flüchtlingsheimen und Studentenwohnheimen völlig andere Bedürfnisse beachten muss.

So sind die durch das Studentenwerk Hannover betriebenen Wohnheime alle durch den Sicherheitspräventionsrat (angesiedelt beim Nds. Justizministerium) zertifiziert.
Konkret bedeutet dies u. a. dass Transparenz vor Ort geschaffen wird: sog. dunkle Ecken werden abgeschafft, Briefkästen außerhalb der Häuser installiert und keine ganztägige Begehbarkeit der Wohnheime ermöglicht wird.

Sicherheitsrelevante Fragen bei Flüchtlingsunterkünften gehen von ganz anderen Voraussetzungen und Aspekten aus. Eine insoweit gesamtheitliche Lösung (wie sie der Ursprungsantrag der SPD/Bündnis90/Die Grünen fordert) ist nicht durchführbar.

Eine wünschenswerte gemeinsame Nutzung durch Flüchtlinge und Studierende in der Unterkunft "Helmkestraße" kann somit nur durch eine bauliche getrennte Form der Nutzung beider Gruppen erfolgreich sein.


Angelika Jagemann
Fraktionsvorsitzende