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In der Drucksache 2693/2009N1 wurden unter Punkt 2.2 Maßnahmen zur Schulwegsicherheit im Bereich sensibler Nutzungen lediglich alle Schulwege von Grundschulen geprüft.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurde diese Prüfung nicht auch auf Förderschulen, Haupt- und Realschulen und Gymnasien übertragen, da es ja hier auch Kinder im Alter von 10 Jahren gibt.
2. Könnten die für unseren Stadtbezirk vorgeschlagenen Geschwindigkeitsüberwachungsorte auf Seite 31 (Henckellweg und Schneppenhorststraße) geändert werden?