Drucksache Nr. 15-0497/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flächenpotenziale für mehr Wohnraum im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 11.03.2020
TOP 10.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-0497/2020 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flächenpotenziale für mehr Wohnraum im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 11.03.2020
TOP 10.1.1.

Der angespannte Wohnungsmarkt im Stadtbezirk Linden-Limmer macht die Suche nach Baugrundstücken dringlicher. Wer durch die Wohnquartiere geht, sieht nach wie vor dauerhaft ungenutzte Grundstücke und gewerblich genutzte Wohngebäude sowie leerstehende Wohnungen. Um mehr Wohnraum den Wohnungssuchenden in unserem Stadtbezirk zur Verfügung stellen zu können, bietet sich die bereits auf Ratsebene angeschobene Zweckentfremdungssatzung an. Aber auch im Stadtbezirk kann einiges erkannt und bewegt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Führt die Verwaltung eine Bestandsliste, welche Grundstücke und nicht als Wohnraum genutzte Wohnliegenschaften im Stadtbezirk Linden-Limmer für Mietwohnungen ertüchtigt werden könnten?

2. Plant die Verwaltung, mittels geänderter Bebauungspläne im Stadtbezirk oder durch sonstige Maßnahmen, weiteren Mietswohnungsbau zu realisieren und wenn ja, wo?

3. Werden im Stadtbezirk Grundstücke in städtischem Eigentum oder im Eigentum städtischer Tochterunternehmen, wie beispielsweise das Garagengrundstück neben der Ricklinger Straße 114 oder auch Privatgrundstücke, wie der bereits von Hannover Voids als Wohnbaufläche vorgeschlagene Garagenhof im Carree Röttgerstraße / Otto-Wels-Straße / Stockmannstraße, für den Wohnungsbau vorbereitet bzw. was passiert konkret mit diesen beispielhaft angeführten Grundstücken?

Antwort der Verwaltung


zu 1.)
Bedingt durch die Attraktivität Lindens als Wohnstandort sind die meisten nicht oder untergenutzten Baulücken im Stadtbezirk bebaut. Die wenigen verbiebenen Lücken sind der Verwaltung in der Regel bekannt. Sie werden aber nicht systematisch gelistet und überprüft.




zu 2.)
Ja, aus Sicht der Verwaltung soll in absehbarer Zukunft das Beteiligungs- und Planverfahren für einen weiteren Bauabschnitt der Wasserstadt starten. Dort kann insgesamt noch Baurecht für 1100 – 1300 Wohnungen geschaffen werden.
Auch auf dem Rampengrundstück am Küchengarten könnte bei einer Überbauung, da wo schalltechnisch möglich, Wohnungsbau realisiert werden.
Sollte die Lindener Volksbank ihren Standort an der Minister-Stüve-Straße aufgeben, könnten auch auf diesem Grundstück Wohnungen gebaut werden.

zu 3.)
Das Grundstück Ricklinger Straße 106 und der dahinter liegende Garagenhof sind im Eigentum von hanova. Der Bereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 911. Für die Baulücke an der Straße besteht Baurecht für Wohnbebauung. Im Blockinneren ist nach gültigem Baurecht eine Bebauung nicht zulässig. Der Bebauungsplan müsste geändert werden.
Hanova hat Bebauungsvorschläge erarbeitet. Die Planungen sollen fortgeführt werden.

Der Block Röttgerstraße / Otto-Wels-Straße / Stockmannstraße liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen, qualifizierten Bebauungsplanes, jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Wohnbebauung wäre hier grundsätzlich baurechtlich zulässig. Nach Kenntnisstand der Verwaltung besteht derzeit seitens des Eigentümers kein Interesse das heute mit Stellplätzen genutzte Grundstück für Wohnungsbau zu entwickeln.