Anfrage Nr. 15-0495/2014:
Bebauungsplan 1738 - Einhaltung der Regelungen für den Lärmschutz

Inhalt der Drucksache:

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Bebauungsplan 1738 - Einhaltung der Regelungen für den Lärmschutz

„Die Be- und Entladevorgänge erfolgen in dem baulich umschlossenen Anlieferungsbereich in der Nordwestecke des Gebäudes mit Zufahrt über die Ottweilerstraße. Die Öffnung in der Fassade ist mit einem Roll- bzw. Sektionaltor versehen, mit dem die Laderampe geschlossen wird. Damit wird eine Abschirmung gegenüber der Wohnnutzung erzielt“; heißt es zum Thema 7.1. Schallemissionen – Lärmgutachten in der Begründung der Maßnahme (Anlage 3) des Beschlusses (Drucksache 0849/2012) zum Bebauungsplan 1738. Nun konnte beobachtet werden, dass am 13. Februar 2014 ein Lkw mit der Aufschrift EDEKA außerhalb des Gebäudes entladen wurde.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um dieses Fehlverhalten auf Basis der einleitenden Aussagen zukünftig gänzlich zu verhindern?

2. Welchen Hintergrund hatte dieses wohl eigenmächtige Verhalten laut Aussage des/der Verantwortlichen?

3. Welche Auflagen mit Außenwirkung sind in welcher Form für den Betrieb des Geschäftslokals des Nahversorgers gemacht worden?