Anfrage Nr. 15-0492/2012:
Genehmigung von Infoständen

Inhalt der Drucksache:

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Genehmigung von Infoständen

Die Gruppierung „Besseres Hannover“ hat am Freitag, 10. Februar 2012, an einem Infostand am Fiedelerplatz der wehrlosen Opfer der unfassbaren und sinnlosen Bombardierung von Dresden und seiner Bewohner vom 13. bis 15. Februar 1945 gedacht.
In der jüngsten Vergangenheit hat die Gruppierung „Besseres Hannover“ allerdings auch mit Aktionen auf sich aufmerksam gemacht, die, vor allen Dingen ältere Bürgerinnen und Bürger, an die Zeit des Dritten Reiches erinnert (Verhöhnung von Mitmenschen aus anderen Kulturkreisen, nächtlicher Fackelmarsch durch die Stadt).

Wir fragen die Verwaltung:
1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde eine Genehmigung vom Marktamt für den Infostand am 10. Februar 2012 erteilt?
2. Allgemein: In welchen Fällen kann das Marktamt eine Genehmigung zur Durchführung eines Infostandes verweigern?
3. Allgemein: Angenommen, das Marktamt hat eine Genehmigung für einen Infostand einer Einzelperson, Gruppierung, Partei oder Verein, erteilt. Wie überprüft die Verwaltung, ob während des Genehmigungszeitraumes an dem Infostand verfassungswidrige Informationen jeglicher Art verbreitet werden?