Antrag Nr. 15-0490/2017:
Zufahrt KiTa Villa Kinderzeit
Inhalt der Drucksache:
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Zufahrt KiTa Villa Kinderzeit
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Vor dem Gebäude Börgerstraße 20 (Kindertagesstätte Villa Kinderzeit) ist zur Beseitigung möglicher Missverständnisse der Bereich vor dem Kücheneingang (Zufahrt) mit dem Verkehrszeichen "Eingeschränktes Haltverbot" mit dem Zusatzschild "auch auf dem Seitenstreifen" oder anderen geeigneten Straßenverkehrszeichen zu kennzeichnen.
Vor dem Gebäude Börgerstraße 20 (Kindertagesstätte Villa Kinderzeit) ist zur Beseitigung möglicher Missverständnisse der Bereich vor dem Kücheneingang (Zufahrt) mit dem Verkehrszeichen "Eingeschränktes Haltverbot" mit dem Zusatzschild "auch auf dem Seitenstreifen" oder anderen geeigneten Straßenverkehrszeichen zu kennzeichnen.
Begründung
Die Zufahrt könnte wegen der Pflasterung auch als Parkhafen angesehen werden. Dass an der Gebäudewand angebrachte Schild reicht als Erklärung nicht aus, zumal neben dem Parkhafen noch eine Freifläche benutzt werden könnte, also eine zweideutige Angelegenheit.
