Antrag Nr. 15-0489/2012:
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 0209/2012: Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle"

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 0209/2012: Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle"

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, der von der Stadtverwaltung als Drucksache 0209/2012 vorgelegte Antrag: „Wasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“ im Vorvertrag zur Nutzung städtischer Liegenschaften und Anlagen für den Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage im Bereich der „Döhrener Wolle“ (Anlage 1 zur Drucksache) auf Seite 6 unter 4. Ausübung der Nutzung, Absatz h) wie folgt zu ändern:
Die AUF Eberlein sichert der Stadt Hannover zu, in Abstimmung mit der Fischereibehörde beim Nieders. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die auf die Wasserkraftanlage abgestimmten, fischverträglichen technisch und organisatorisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen und dabei den neuesten Stand der Wissenschaft, Forschung und Technik anzuwenden. Hinsichtlich der technischen Vorrichtungen werden auch Lösungen wie Rollrechen, Horizontalrechen und Fischschutzgitter mit geringer Maschenweite (15 x 8 mm) in Betracht gezogen. Dabei ist dem Lärmschutz für die Anlieger Rechnung zu tragen, z. B. durch eine Abdeckung.

Begründung

Mit der in diesem Antrag geforderten Änderung soll sichergestellt werden, dass beim Bau der Wasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“ am neuen Standort im Leinewehr, die zum Schutz der Fische bei dieser Anlage maximal möglichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Einsatz kommen. Etwaige Schäden an Fischen durch die Wasserkraftanlage, insbesondere an abwandernden Aalen, Lachs- und Meerforellensmolts (junge Lachse oder Meerforellen auf ihrer ersten Reise ins Meer), sollen dadurch so soweit wie nur möglich verhindert werden.